Auszug - Bebauungsplan 11-47a Arbeitstitel: "GuD Klingenberg"  

 
 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1170/VII Bebauungsplan 11-47a
Arbeitstitel: "GuD Klingenberg"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr Ulrich von der BSM mbH stellt die Änderungen des B-Plans vor

Herr Ulrich von der BSM mbH stellt die Änderungen des B-Plans vor. Es handelt sich um drei Änderungen, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die Festsetzung 16 zum Trockenrasenbiotop wird gestrichen, und die Ausgleichsmaßnahme soll nun auf Maßnahmenfläche A erfolgen. Die Lage der Baugrenze an der Köpenicker Chaussee wird geringfügig verändert, indem die Straßenbegrenzungslinie von 6 m auf 4,40 m reduziert wird. Zudem wird eine textliche Festsetzung zur Grundfläche in GE1 ergänzt. Nach einer Entscheidung des OVG zur Berliner Praxis der Baukörperfestsetzung muss die Grundfläche gesondert von der überbaubaren Grundfläche textlich festgesetzt werden. Die Senatsverwaltung hat dementsprechend die Vorgaben für diese Festsetzungen geändert.

Frau van der Wall fragt nach der Lage der von Änderungen betroffenen Stellen (Biotop, Maßnahmenfläche A). Herr Dr. Költzsch erkundigt sich, ob der Park westlich der Köpenicker Chaussee trotz der Änderungen wie geplant geschaffen wird. Herr Petermann fragt, ob Wohnen in der Gaswerksiedlung tatsächlich mit dem Kraftwerk unvereinbar sei. Er fragt weiterhin, ob es nicht ein Widerspruch sei, dass Vattenfall öffentlich auf die Errichtung des Biomassekraftwerkes verzichtet hat, dieses aber noch im städtebaulichen Vertrag genannt ist. Was geschehe mit dem Vertrag, wenn Vattenfall sich aus der Bundesrepublik zurückziehen sollte? BzStR Nünthel antwortet, der Park würde wie geplant geschaffen. Ein Rückzug von Vattenfall aus Deutschland sei nicht über einen städtebaulichen Vertrag regelbar. Der Rechtsnachfolger von Vattenfall sei aber in einem solchen Fall dem Vertrag verpflichtet. Herr Ulrich ergänzt, das Biomassekraftwerk sei nicht mehr Teil der Planung von Vattenfall. Der städtebauliche Vertrag müsse aber deshalb nicht geändert werden, da alle andern Regelungen weiter bestehen. Was die Gaswerksiedlung beträfe, wäre an dieser Stelle im Rahmen eines B-Planes aufgrund des Lärms von allen Seiten gesundes Wohnen nicht festsetzbar.

Herr Laue fragt, warum das Biotop bereits jetzt vernichtet wird und erkundigt sich nach den Auswirkungen der Lageänderung der Baugrenze auf die Chausseebäume. Frau Kuhnert informiert, das Biotop habe sich durch das Brachliegen der Fläche entwickelt. Die Baumaßnahme sei über eine Ausnahmeerteilung des Umweltamtes möglich geworden. Der Ausgleich erfolge in Form von finanziellen Mitteln. Herr Ulrich ergänzt, die Auswirkungen auf ca. 20 Linden seien schwer einzuschätzen, man gehe aber davon aus, dass die Bäume nicht gefährdet sind.

Herr Dr. Költzsch fragt Frau Krone als anwesende Vertreterin von Vattenfall, ob das Unternehmen nach wie vor an dem Neubau des Kraftwerks festhalte. Frau Krone bestätigt dies. Der Neubau sei vor dem Hintergrund der Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Berlin unverzichtbar. 

 

Abstimmung der Drucksache: 11/0/1

Abstimmung der Dringlichkeit: 10/0/2

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen