Auszug - Denkmalschutz in Lichtenberg (Aussprache mit der Unteren Denkmalbehörde)  

 
 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1133/VII Denkmalschutz in Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Frau Lude führt als Vertreterin der Unteren Denkmalschutzbehörde in die Materie ein

Frau Lude führt als Vertreterin der Unteren Denkmalschutzbehörde in die Materie ein. Der gesetzliche Rahmen wird durch das Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (DSchG Bln) definiert, das 1995 verabschiedet wurde und die bis dahin geltenden, unterschiedlichen Regelungen im West- und Ostteil der Stadt ablöste. Das Land Berlin führt seitdem eine landesweite Liste aller Denkmale. In Lichtenberg befinden sich ca. 470 eingetragene Denkmale. Oberste Denkmalschutzbehörde ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Untere Denkmalschutzbehörden sind die 12 Bezirksämter und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.

Frau Feige verweist auf die Entwicklung bei den Ackerbürgerhäusern in der Einbecker Straße, die unter Denkmalschutz standen und Anfang der 1990er Jahre freigezogen wurden. Nach mehr als 20 Jahren Verfall sind sie nun abrissreif. Der Antrag der SPD-Fraktion habe das Ziel, ähnliche Entwicklungen zukünftig zu verhindern. Die Frage sei, welche Fehler gemacht wurden und an welchen Punkten man zukünftig wie eingreifen müsse. Herr Fahrenberg fordert, den Denkmalschutz zukünftig stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und fragt, wie viele Lichtenberger Denkmale sich in öffentlicher und in privater Hand befänden. Frau Müller erkundigt sich nach dem Begriff der Zumutbarkeit und spricht den Rundlokschuppen auf dem Gelände der Bahnanlage in Rummelsburg an. Was sei einem Eigentümer zumutbar, wenn ein ökonomischer Nutzen offensichtlich nicht mehr zu erzielen ist? Sie fragt weiterhin nach dem Zustand der Gaswerksiedlung.

Herr Laue argumentiert, die temporäre Nutzung der Gaswerksiedlung durch studentisches Wohnen wäre gut gewesen. Er erkundigt sich nach dem Umgang mit dem Pumphäuschen an der Rummelsburger Bucht. Frau van der Wall fragt, welche Kriterien für die Einstufung als Denkmal geprüft werden und fragt, wie viele Denkmale dem Bezirk seit 1990 verloren gegangen seien.

Herr Petermann sieht einen Widerspruch zwischen den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten als Anreiz für den Erwerb eines Denkmals und dem möglichen Interesse von Investoren, ein Denkmal verfallen zu lassen, um Neubau möglich zu machen.

BzStR Nünthel und Frau Kuhnert beantworten die Fragen.

Das Pumphäuschen sei kein Denkmal und im B-Plan nicht explizit als erhaltenswert gekennzeichnet worden. Es wurde lediglich der Standort in ein Baufeld aufgenommen, weil die Beteiligten das wollten. Auch könne ein B-Plan keinen Denkmalschutz erzwingen.

Der Rundlokschuppen sei aufgrund der fehlenden Erreichbarkeit nicht mehr nutzbar. Nutzbarkeit sei immer ein Abwägungsprozess, der oft mit Kompromissen einhergeht. Die Zumutbarkeit für den Eigentümer ist immer ein Abwägungsprozess.

Das Bezirksamt ist der Ansicht, in Bezug auf die Ackerbürgerhäuser alle Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt zu haben. So habe man eine Sicherungsleistung reserviert, um eine Ersatzvornahme zur Sicherung der Baulichkeiten vorzunehmen. Leider lehnte es die Bank ab, die Sicherheiten auszureichen, und die Häuser seien weiter verfallen. Kosten und Verwertungsergebnisse müssen in einem solchen Vorgang berücksichtigt werden. Das Bezirksamt hätte die Bauten übernehmen, den Eigentümer entschädigen und für eine Nutzung sorgen müssen. Dies hätte außerhalb der Möglichkeiten des Bezirks gelegen. Entscheidend für den Erhalt eines Denkmals sei die dauerhafte Nutzung, weil dann schon geringe Maßnahmen zur Erhaltung ausreichen.

Frau Lude ergänzt, dass in den Kutscherhäusern kaum noch historische Bausubstanz erhalten war. Man müsse einen Zweck finden, sonst könne man Denkmale nicht erhalten. Die untere Denkmalschutzbehörde sei eine Ordnungsbehörde, die nicht planerisch arbeitet, sondern antragsbezogen. Eine planerische Aussage zur Gaswerksiedlung sei daher nicht möglich. Es hätte aber in letzter Zeit Anträge für Teilsanierungen gegebene, z.B. zur Reparatur von Dachrinnen, Beseitigung von Feuchteschäden an Fundamenten und Instandsetzung von Fenstern. Die Deutsche Bahn wollte den Rundlokschuppen eigentlich abreißen, der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Damit das Dach tragend bleibt, wurde es von Unrat befreit. Die Eintragung oder Löschung von Denkmalen erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Verfügungsberechtigten. Zuständig sei das Landesdenkmalamt; hier findet auch die erforderliche wissenschaftliche Arbeit statt.

Frau Kuhnert ergänzt, dass sich die Zahl der in kommunalem Eigentum befindlichen Lichtenberger Denkmale ebenso wie die Zahl der abgerissenen Denkmale recherchieren lässt. Diese Informationen werden nachgereicht.

Fr. Müller erinnert an den Schrotkugelturm in der Nöldnerstraße, in dem keine Schrotkugeln mehr hergestellt werden, wo man aber erklären kann, wie Schrotkugeln hergestellt wurden. Damit erfüllt dieses Baudenkmal einen Zweck.

Frau Feige fragt, warum die Serie "Denkmal des Monats" auf der Internetseite des Bezirks eingestellt wurde. BzStR Nünthel informiert, die Beiträge seien eine Verwertung der entsprechenden Themenserie in den Rathausnachrichten gewesen. Nach Einstellung dieser Serie wurden auch die Beiträge im Internet eingestellt. Er merkt an, dass es dem Bezirksamt nicht möglich sei, jährlich alle Denkmale zu begehen und zu begutachten. Es sei aber möglich, diejenigen zu begutachten, bei denen dem Bezirksamt dringender Handlungsbedarf bekannt wird.

Prof. Hofmann schlägt folgende geänderte Stellungnahme an den federführenden Hauptausschuss vor:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eigentümern dafür einzusetzen, dass die in der Berliner Denkmalliste eingetragenen Bau-, Garten- und Bodendenkmale in Lichtenberg bewahrt und erhalten werden können. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung jährlich zur Septembersitzung eine Liste der Objekte vor, bei denen dem Bezirksamt dringender Handlungsbedarf bekannt wurde, und benennt Handlungsoptionen sowie deren Auswirkungen auf den Haushalt. Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung wird halbjährlich über die ergriffenen Maßnahmen und jeweils im Vorfeld über beantragte Abrissgenehmigungen denkmalgeschützter Objekte informiert."

 

Abstimmung der Drucksache in der geänderten Fassung: 12/0/0

 

 

 
 

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