Auszug - Keine Bundeswehrwerbung an den Schulen  

 
 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0961/VII Keine Bundeswehrwerbung an den Schulen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 27.06.2014 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Sport verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Schule und Sport verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Herr Eichelberg (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) begründete den Ursprungsantrag der Fraktion PIRATEN Lichtenberg.

 

Herr Petermann (Fraktion DIE LINKE.) begründete den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Bornfleth (Fraktion PIRATEN Lichtenberg),
  • Herr Drobisch (Fraktion der CDU),
  • Herr Radtke (Fraktion der CDU),
  • Herr Schulz-Töpken (Fraktion der CDU),
  • Herr Liebe (Fraktion der SPD),
  • Herr Meyer (Fraktion PIRATEN Lichtenberg), der die Namentliche Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Fassung des Ursprungsantrages beantragte,
  • Herr Hönicke (Fraktion der SPD), der die Rücküberweisung in den Ausschuss für Schule und Sport beantragte,
  • Herr Grunst (Fraktion DIE LINKE.), der eine Auszeit von fünf Minuten zur Beratung innerhalb der Fraktion DIE LINKE. beantragte,
  • Herr Clucas (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen),
  • Herr Becker (Fraktion der SPD) und
  • Herr Eichelberg (Fraktion PIRATEN Lichtenberg).

 

Herr Radtke (Fraktion der CDU) beantragte den Abbruch der Debatte und die Namenliche Abstimmung zur Beschlussempfehlung.

 

Herr Dr. Gührs (Fraktion der SPD) beantragte folgende Änderung in Nr. 1 des Beschlusstextes:

 

Hinter dem Wort „Unterrichts“ werden die Worte „und bei Werbung auf dem Schulgelände“ eingefügt.

 

Es erfolgten die Abstimmungen.

 

Der Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss für Schule und Sport wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion PIRATEN Lichtenberg, die Beschlussempfehlung in der Fassung des Ursprungsantrages anzunehmen, wurde in Namentlicher Abstimmung mit 25 Nein-Stimmen gegen 22 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD wurde mehrheitlich angenommen.

 

Die so geänderte Beschlussempfehlung wurde in Namentlicher Abstimmung mit 26 Ja-Stimmen gegen 21 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin unterstützt den Schutz der Grundrechte von Schülerinnen und Schülern nach Art. 4 GG und fordert die Wahrung des Neutralitätsgebots an Schulen ein.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin bekennt sich darüber hinaus zur Verpflichtung der Berliner Schulen, alle Schülerinnen und Schüler in die Arbeits- und Berufswelt einzuführen und in Zusammenarbeit mit anderen Stellen zur Vorbereitung auf die Berufswahl und Berufsausübung beizutragen.

 

Das Bezirksamt wird daher ersucht:

 

  1. in der nächsten regulären Sitzung mit den Lichtenberger Schulleiterinnen und Schulleitern darauf zu dringen, dass im Rahmen des Unterrichts und bei Werbung auf dem Schulgelände das Neutralitätsgebot beachtet wird. Hierbei ist sicherzustellen, dass neben der Bundeswehr auch Vertreterinnen und Vertreter von nicht-militärischen Einrichtungen (z. B. den Kirchen, dem Berliner Bündnis „Schule ohne Militär“ etc.) die Möglichkeit zur gleichberechtigten Präsentation gegeben wird.

 

  1. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dahingehend einzusetzen, dass eine Handreichung für die Berliner Schulen erarbeitet wird, die über das sensible Thema der Bundeswehr an Schulen rechtlich informiert und auf die Einhaltung des Neutralitätsgebotes hinweist. Die Handreichung soll ferner eine Übersicht über mögliche nicht-militärische Ansprechpartner enthalten.

 

 
 

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