Auszug - Informationsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten stärken (Transparenz)
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Weise (beispielsweise Informationsblatt, Stempel, Aufkleber) die Bürger über die Möglichkeit des § 16 BlnDSG „Auskunft, Benachrichtigung und Einsichtnahme“ zu informieren. Alle Bürger sollen so – auf eigenen Wunsch - darüber informiert werden können, wie und wo ein Antrag auf gebührenfreie Auskunft über
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