Auszug - Informationsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten stärken (Transparenz)  

 
 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1048/VII Informationsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten stärken (Transparenz)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg),
  • Herr Clucas (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie
  • Herr Radtke (Fraktion der CDU).

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Weise (beispielsweise Informationsblatt, Stempel, Aufkleber) die Bürger über die Möglichkeit des § 16 BlnDSG „Auskunft, Benachrichtigung und Einsichtnahme“ zu informieren. Alle Bürger sollen so – auf eigenen Wunsch - darüber informiert werden können, wie und wo ein Antrag auf gebührenfreie Auskunft über

 

  1. die zu der entsprechenden Person gespeicherten Daten,
  2. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
  3. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre und
  4. den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der ihn betreffenden Daten gestellt werden kann.
 
 

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