Auszug - Wohnlagenfestlegung im Mietspiegel  

 
 
28. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
TOP: Ö 5.3
Gremium: Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 18.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kieztreff Falkenbogen
Ort: Grevesmühlener Str. 20, 13059 Berlin
DS/1015/VII Wohnlagenfestlegung im Mietspiegel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll

Zu dem Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE

Zu dem Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE. lag ein Alternativvorschlag der Ausschussvorsitzenden vor.

 

Herr Dr. Prüfer erläuterte zunächst, inwieweit es dem Bezirksamt möglich ist, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Stellungnahme zum Mietspiegel abzugeben. Das ist mit der neuen Ämterstruktur in dieser Wahlperiode nicht einfacher geworden, denn es gibt kein Wohnungsamt mehr. Die Wohnlageneinordnung liegt im Bereich der Stadtentwicklung, der seine Einschätzung auf der Grundlage verschiedenster Quellen vornimmt. Er ist dabei auch sehr auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

 

In der folgenden Debatte wurde sowohl von Ausschussmitgliedern als auch von Gästen eine ganze Reihe interessanter Hinweise und Vorschläge angesprochen, die der Ausschuss sehr ernst nimmt und zu einem guten Teil auch gern aufgreift.

 

Dazu gehört, bei jeder sich bietenden Gelegenheit dafür zu werben, Einfluss auf die Wohnlagenfestlegung im Mietspiegel zu nehmen. Dafür muss sich jede/r Einzelne direkt an die zuständige Senatsverwaltung wenden. Gleichzeitig sollte das Bezirksamt über entsprechende Einwendungen informiert werden, um diese auch in seiner Stellungnahme an den Senat mit aufnehmen zu können.

 

Leider sind die - sehr eng bemessenen - Einspruchsfristen für den nächsten Mietspiegel bereits überschritten. Für den Mietspiegel des Jahres 2017 sind Einsprüche erst wieder Ende 2015/Anfang 2016 möglich. Die einreichende Fraktion zog ihren Antrag deshalb  zurück.

 

Unabhängig davon verständigte sich der Ausschuss, aktiv für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Gestaltung des Mietspiegels zu werben.

 
 

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