Auszug - Konzeptverfahren für Frankfurter Allee 187
Es ist eine Stellungnahme an den Hauptausschuss erforderlich. Die einreichende Fraktion verzichtet auf eine Stellungnahme. Im Ausschuss besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass ein Konzeptverfahren sinnvoll ist. BzStR Nünthel weist darauf hin, dass eine Festschreibung der Pilotnutzungen Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle einschränken würde. Insbesondere hätte dies negative Auswirkungen auf die Wohnnutzung in der Magdalenenstraße 19 sowie Teile des Baukörpers an der Ruschestraße. Eine Wohnnutzung wäre dann z. T. ausgeschlossen. Daher sollte die Pilotnutzung nicht Teil des Antrages sein. Herr Petermann fragt, welcher Nutzungskonflikt konkret entstehen würde. BzStR Nünthel antwortet, dass eine künstlerische Nutzung einschließlich einer Veranstaltungsstätte mit Außenanlagen das Wohnen im Umfeld planungsrechtlich fast unmöglich mache. Prof. Hofmann schlägt vor, in Anbetracht dieser Informationen dem Hauptausschuss die Annahme der Drucksache bei Streichung des Satzes "Die aktuellen Pilotnutzungen sollen als Mietverhältnis erhalten bleiben" zu empfehlen. Abstimmung zur Annahmeempfehlung in der geänderten Fassung an den Hauptausschuss: 11/0/0
Der Ausschuss ersucht das Bezirksamt, im Rahmen des Konzeptverfahrens die Unterbringung der bisherigen Nutzungen im Geltungsbereich des B-Planes 11-80 zu ermöglichen. Abstimmung: 11/0/0 |
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