Auszug - Baufeld Gisèle-Freund-Hain
Frau van der Wall erläutert für die einreichende Fraktion die Drucksache. Das Bezirksamt berichtet zum Sachstand. Herr Dr. Leske führt als Anwohner aus, dass er die Intention der Bürgerinitiative teile, einen zusätzlichen Baukörper im Gisèle-Freund-Hain zu verhindern. Seine Sorge sei jedoch, dass mit der diskutierten Änderung des Bebauungsplanes ein Zustand festgeschrieben wird, durch den gleichzeitig andere, genehmigungsfähige Vorhaben der Hauseigentümer verhindert werden, z. B. die Errichtung eines Staffelgeschosses. Herr Groh nimmt für die Nachbarschaftsinitiative Stellung und stellt dar, dass die Initiative mit ihrem Anliegen keineswegs andere kleinere Vorhaben der Eigentümer verhindern wolle. Hr. Költzsch spricht sich dafür aus, einerseits das berechtigte Interesse der Bürgerinitiative zu unterstützen, die Sichtachsen zur Rummelsburger Bucht zu erhalten und eine entsprechende Änderung des B-Planes zu prüfen. Gleichzeitig müsse eine Vorgehensweise gefunden werden, die nicht andere, genehmigungsfähige Vorhaben einzelner Eigentümer verhindere.
Herr Güttler-Lindemann informiert, dass durch planungsrechtliche Sicherung keine weiteren Baupotenziale im Geltungsbereich des B-Plans XVII-9 zulässig sind. Allerdings sei die Errichtung von Nebenanlagen nach wie vor möglich. Darunter würde auch das in Rede stehende Staffelgeschoss fallen. Er weist darauf hin, dass eine endgültige Aussage des Bezirksamtes erst nach Beschluss der Drucksache durch die BVV und Aufnahme eines Bebauungsplanverfahrens möglich sei. Als Basis für die Berechnung der möglichen GFZ gilt das gesamte Grundstück. BzStR Nünthel konkretisiert, dass in der heutigen Diskussion nicht das Ergebnis eines B-Planverfahrens vorweggenommen werden könne. Der Ausschuss könne aber dem Bezirksamt den Arbeitsauftrag mitgeben, über die Änderung des Bebauungsplanes dafür zu sorgen, dass keine weitere Bebauung möglich ist.
Herr Dr. Leske weist auf die derzeitige Parksituation als weiteres Thema hin. Es sei derzeit nicht möglich, mit einem zweiten PKW vor dem Haus zu parken. Sollte das Parken im öffentlichen Straßenraum zukünftig nicht mehr möglich sein, hätten die Anwohner keine Möglichkeit mehr, einen zweiten PKW zu parken.
Herr Pustola stellt die Frage, ob überhaupt eine Änderung des B-Planes notwendig sei. BzStR Nünthel führt aus, dass es nach derzeitigem Stand des B-Planes grundsätzlich möglich sei, zusätzliche Baukörper zu errichten. Es gäbe zwar derzeit keinen Bauantrag, aber ein Handlungsauftrag der BVV wäre sinnvoll, um dem entgegenzuwirken.
Prof. Hofmann schlägt vor, dass der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für eine geänderte Fassung des Antrags ausspricht, die dem BA ermöglicht unter Berücksichtigung der Diskussion in der Sache tätig zu werden. Damit würden andere Vorhaben nicht verhindert, da Nebenanlagen nicht von diesem Beschluss umfasst wären. Die Vorlage soll als dringlich eingebracht werden. Die Drucksache wird in geänderter Fassung beschlossen. Sie lautet: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Bebauung am Gisele-Freund-Hain, 10317 Berlin (Berlin Terrace Artists Village II - Projektbezeichnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) im Bestand planungsrechtlich zu sichern und dort keine weiteren Baupotenziale zu ermöglichen.
Abstimmung der Drucksache: 11/0/0 Abstimmung über die Dringlichkeit: 11/0/0 |
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