Auszug - Rummelsburger See wird Landschaftsschutzgebiet  

 
 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt
TOP: Ö 5.1
Gremium: Umwelt Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0749/VII Rummelsburger See wird Landschaftsschutzgebiet
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:In 46. BVV Abb. in Zwb. umgewandelt.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Herr Fischer rekapituliert kurz den Werdegang der Drucksache

Herr Fischer rekapituliert kurz den Werdegang der Drucksache. Herr Clucas stellt das Austauschblatt vor und stellt fest, dass es großen Diskussionsbedarf gebe. Mit dem Antrag solle ein Prozess unter Einbindung aller Interessierten in Gang gesetzt werden.

Herr Laue bittet darum, dass das vom Kiezbeirat Rummelsburg erstellte Papier zum Thema zu Protokoll genommen wird.

Herr Fischer schlägt vor, das Schreiben des Kiezbeirats als Anlage zum Antrag zu nehmen oder alternativ das Schreiben mit dem Hinweis zu Protokoll zu nehmen, dass das BA gebeten wird, sie zu berücksichtigen.

Herr Fahrenberg spricht sich für die zweite Variante aus, da das in Rede stehende Schreiben nicht allen Ausschussmitgliedern bekannt sei. Auch Herr Fischer spricht sich schließlich für die zweite Variante aus. Das aktuelle Schreiben des Kiezbeirats wird zu Protokoll genommen.

BzStR Nünthel macht darauf aufmerksam, dass mit der Annahme des Antrags ein langer Prozess initiiert werde. Im Bezirk gebe es momentan mehrere Landschaftsplanverfahren, darunter einige eilige. Der Rummelsburger See werde nicht die oberste Priorität haben können. Teilaspekte des Antrags spielten auch an anderer Stelle eine Rolle. So sei der B-Plan XVII-4 momentan wegen Einwänden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestoppt. Unklar sei u. a. wie die Problematik der möglichen Errichtung eines Retentionsbeckens bewältigt werden könne. Die Finanzierung des Beckens sei Sache des Landes, sie könne nur aus den Erträgen des ehemaligen Entwicklungsgebiets kommen. Die Schaffung eines Landschaftsschutzgebiets werde auch bestehendes Recht nicht brechen. Auch die Überarbeitung des Steg- und Uferkonzepts spiele hier eine Rolle.

Abstimmung: 12/0/0

 
 

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