Auszug - Bauvorhaben Wönnichstraße 6-8; Sachstand zur Versagung der Ausfahrt und Einfahrt Wönnichstraße vom und zum Kundenparkplatz  

 
 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Nünthel berichtet von einem Vor-Ort-Termin am 19

BzStR Nünthel berichtet von einem Vor-Ort-Termin am 19.12.2013, in dessen Rahmen ein außergerichtlicher Vergleich verabredet wurde. Dieser läge nun im Entwurf vor, sei aber aufgrund der Feiertage noch nicht unterschrieben worden. Die Unterschrift wird für die nächsten Tage erwartet, ein Termin steht jedoch noch nicht fest. Der Vergleich beinhaltet vier Punkte:

 

1)      Die beiden bestehenden baulich angelegten Gehwegüberfahrten zur Wönnichstraße werden vom Bezirksamt geduldet. Eine Entscheidung über den Rückbau oder die Belassung steht im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbebauung.

2)      Die Gehwegüberfahrt vom Parkplatz zur Wönnichstraße wird von Penny nicht für die Nutzung durch LKW oder PKW zugelassen und durch stabile Poller gesperrt. Dies ist unwiderruflich, solange die Anordnung der Verkehrslenkung Berlin Bestand hat, die das Linksabbiegen in die Weitlingstraße zulässt.

3)      Bezüglich des Zugangs zur Gehwegüberfahrt Wönnichstraße, der über den in der Baugenehmigung zugelassenen Grünstreifen verläuft, wird innerhalb von vier Wochen ein Änderungsantrag zur Baugenehmigung gestellt, um die festgestellten Abweichungen aufzunehmen.

4)      Das Bezirksamt hebt seinen Bescheid vom 04.11.2013 auf, der Antragsteller den dagegen eingelegten Widerspruch und den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruches vor dem Verwaltungsgericht. Keine Seite macht außergerichtliche Kosten geltend.

 

Darüber hinaus wurde während des Vor-Ort-Termins mündlich vereinbart, dass in dem Änderungsantrag die Art der Befestigung (Poller) festgeschrieben wird. Das Bezirksamt wird dann beurteilen, ob diese hinreichend im Sinne der Vereinbarung ist. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 19.01.

Frau Schubert, Elternvertreterin der Robinson-Grundschule, fragt, ob es zutreffe, dass der Vergleich nur solange gilt, wie die Verkehrslenkung Berlin das linksseitige Ausfahren in die Weitlingstraße zulässt. Sie fragt, welcher Rechtszustand andernfalls eintritt. BzStR Nünthel erwidert, dass in diesem Fall wieder die vorherigen Bescheide wirksam würden. Mehr sei im Vergleich nicht zu erreichen gewesen, da das Gericht bereits die vorläufige Öffnung der Gehwegüberfahrt angeordnet hatte.

Frau Schulze, Schulleiterin der Robinson-Schule, kritisiert das Vergleichsergebnis als unbefriedigend. Die neue Ausfahrt hätte gar nicht erst gebaut werden dürfen.

 

BzStR Nünthel ergänzt, dass das Thema Ausfahrt erneut zu prüfen sei, wenn das vorgesehene Wohngebäude geplant wird, da eine Feuerwehrzufahrt von der Wönnichstraße aus notwendig sei. Er sagt zu, den Vergleich der BVV und den Eltern zur Verfügung zu stellen, sobald er unterschrieben ist.

 

Frau van der Wall spricht an, dass es möglicherweise zu gefährlichen Situationen durch querende Fußgänger kommen könnte, die vom Bahnhof zum Discounter oder umgekehrt wollen.

 

Der Ausschuss wird seine Kontrollpflichten weiter wahrnehmen und das Thema mindestens bis zur Unterschrift des Vergleichs weiter auf der Tagesordnung haben.

 
 

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