Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

1
  1. Alt-Friedrichsfelde 69-74, 10315 Berlin

Es handelt sich um ein Planungsvorhaben für Reihenhäuser mit 2 Geschossen zzgl. Staffelgeschoss auf dem Gebiet der ehemaligen "Kalinka". Insgesamt sollen 70 Wohneinheiten errichtet werden. Es gilt der vorhabenbezogene B-Plan 11-72 VE. Derzeit findet die Entwurfsfindung statt. Das Gebiet ist stark geprägt von der B1/B5. Durch eine geschlossene Bebauung zur Straße soll ein ruhiger Innenbereich mit Aufenthaltsqualität hergestellt werden. Die Erschließung erfolgt von der Gensinger Straße aus.

Frau van der Wall fragt nach dem Höhenunterschied zur umliegenden 11-geschossigen Bebauung und nach der Verschattung. Herr Pustola argumentiert, der Standort sei sehr ungünstig für Reihenhäuser und fragt, warum nicht Geschosswohnungsbau geplant sei.

 

Darauf antwortet der Vertreter des Investors. Das Gebäudeensemble in der Mitte des Wohngebietes war schon bisher durch eine niedrige Bebauung gekennzeichnet. Daran orientiere sich nun auch die geplante neue Bebauung. Die dreigeschossige Struktur bringe das Ensemble am ehesten zur Geltung und entspräche am meisten den ursprünglichen Strukturen. Darüber hinaus würden Reihenhäuser für eine neue soziale Strukturierung des Gebietes sorgen, durch die u. a. auch Nahversorgungsangebote erleichtert würden. Die bisherigen Versuche, hier einen Nahversorger zu etablieren, seien u. a. an dieser Thematik gescheitert. Die geplante Lösung sei gut für den Standort geeignet.

Prof. Hofmann fragt, ob die noch vorhandenen Reste künstlerischer Elemente (Kunst am Bau) einbezogen würden. Der Vertreter des Investors teilt mit, dass der Kogge-Brunnen erhalten und als zentraler Punkt in das Vorhaben einbezogen werden soll. Ebenso sollen die noch vorhandenen Reliefs an den Seitenflächen von Gebäuden erhalten werden.

 

  1. Einbecker Straße 76-78, 10315 Berlin

Auf dem Grundstück der Kutscherhäuser ist ein Wohngebäude mit 58 Einheiten auf der Grundlage von § 34 BauGB geplant. Der Eigentümer des Grundstückes ist anwesend. Es soll studentisches Wohnen ermöglicht werden. Der Entwurf sieht eine zweiflügelige Anlage mit Atrium vor. Prof. Hofmann weist darauf hin, dass dieses Vorhaben mit dem Beschluss der BVV (DS0790/VII Kutscherhäuser in der Einbecker Straße) kollidiert, dass die Kutscherhäuser erhalten bzw. Neubauten auf diesem Grundstück an die historische Bebauung angelehnt werden sollen. Frau Müller empfiehlt, da durch den Abriss der Kutscherhäuser der Denkmalschutz obsolet sei, die Gebäudehöhe dem der nebenliegenden anzupassen. Herr Fahrenberg und Herr Költzsch kritisieren, dass die Kutscherhäuser über Jahre hinweg derart verfallen lassen wurden, dass sie nun abbruchreif sind und einem neuen Vorhaben Platz machen müssen. Man appelliere an den Investor, den BVV-Beschluss zu respektieren und mit dem neuen Vorhaben an die Kutscherhäuser anzuknüpfen. Außerdem greife die neue Planung in keiner Weise die historischen Gegebenheiten auf. Frau van der Wall gibt zu bedenken, dass durch den Abriss der Kutscherhäuser auch an diesem Ort die Erinnerung an die Geschichte verloren geht und empfiehlt, wenigstens durch solche Elemente wie Simse, Kanten, Farbabstufungen, die ehemaligen Kutscherhäuser nachvollziehbar zu machen.

 

Frau Kuhnert informiert, dass aus Sicht der Denkmalschutzbehörde nicht mehr an die Schutzwürdigkeit angeknüpft werden könne, da bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt wurde. Herr Dr. Rackow hält es nicht für sinnvoll, an historische Gegebenheiten anzuknüpfen. Dies sei in einer Stadt wie Berlin nicht notwendig. Herr Pustola kritisiert ebenfalls den Verfall der alten Bebauung, der letztlich zum Abriss geführt hat. Allerdings müsse die Höhe der neuen Bebauung nicht an die Kutscherhäuser anknüpfen. 

Herr Költzsch spricht dafür, sich mit dem neuen Vorhaben an die historischen Gegebenheiten anzulehnen. Gerade Berlin habe in der Vergangenheit bereits zu viel seiner historischen Substanz verloren.

 

Prof. Hofmann macht deutlich, dass hier systematisch Kulturgut vernichtet wurde und die Kutscherhäuser durch den früheren Eigentümer bewusst verfallen lassen wurden. Das Bezirksamt müsse den neuen Eigentümer an den BVV-Beschluss erinnern bzw. dies in die amtsinternen Prozesse einspeisen. Falls der Beschluss nicht eingehalten werden könne, erwartet der Ausschuss eine Vorlage, warum dies der Fall ist. Es müsse eine Lösung erarbeitet werden, ohne ein neues Bauvorhaben unmöglich zu machen. BzStR Nünthel sagt zu, dass nach dieser Verfahrensweise weitergearbeitet wird.

 

  1. Herzbergstraße 128-139, 13065 Berlin

Das Bestandsgebäude (ehemaliges Kulturhaus)  auf dem Areal des Don-Xuan-Centers soll saniert und in ein Veranstaltungsgebäude umgebaut werden. Insbesondere soll ein Saal für Veranstaltungen mit bis zu 850 Personen geschaffen werden. Ein positiver Vorbescheid wurde bereits erteilt. Weiterhin ist eine Pension mit 70 Betten geplant.

 

  1. Einbecker Straße 31, 10315 Berlin

Es liegt ein Bauantrag vor, der zwei alternative Varianten skizziert. Entstehen sollen entweder eine Pension mit vier Zimmern oder zwei Wohnungen. Das Bezirksamt beurteilt das Vorhaben aufgrund der geplanten Nutzung kritisch.

 

  1. Volkradstraße 28, 10319 Berlin

Das Seniorenheim Abendsonne soll um ein Gebäude für das stationäre Wohnen von Demenzkranken erweitert werden. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.

 

  1. Gundelfinger Straße 39, 10318 Berlin

Es handelt sich um den Antrag für den Neubau der Kita "Gundelfingerchen". Das alte Kitagebäude soll abgebrochen werden.

 

  1. Ehrlichstraße/Lehndorffstraße, 10318 Berlin

Es liegt ein Vorbescheidsantrag für großflächigen Einzelhandel vor. Dieser ist nur über einen Bebauungsplan realisierbar. Das Vorhaben geht über die Grenzen des heutigen Discounters hinaus. Herr Költzsch erinnert daran, dass sich der Ausschuss mehrfach mit diesem Objekt beschäftigt habe und fragt nach, warum die Planung ein derart großes Einzelhandelsvorhaben vorsähe. Die letzte dem Ausschuss vorgestellte Planung hatte eine Orientierung an den historischen Grundrissen mit kleinflächigem Einzelhandel vorgesehen. Herr Güttler-Lindemann antwortet, dass der Investor nach seiner Einschätzung mit einer Ablehnung des Vorhabens rechnet. Es sei zu erwarten, dass im Falle einer Ablehnung ein kleinflächigeres Vorhaben beantragt würde.

 

  1. Kernhofer Straße 16, 10317 Berlin

Es soll eine Beherbergungsstätte mit 12 Betten entstehen. Frau Müller informiert, dass sich dort früher mal eine Tischlerei befunden hätte, die mit öffentlichen Mitteln in ein Wohngebäude umgewandelt worden war und hält deshalb das Gebäude für ungeeignet. Das Bezirksamt berichtet, dass die Unterlagen noch wenig aussagekräftig seien. Das Vorhaben müsse nochmals geprüft werden.

 

  1. Kernhofer Straße 17, 10317 Berlin

Es handelt sich um das Grundstück, auf dem sich derzeit ein Discounter befindet. Dem Ausschuss wurde bereits der Vorbescheidsantrag vorgestellt. Die geplante Blockrandschließung ist nach Meinung des Bezirksamtes wünschenswert. Positiv zu bewerten sei auch, dass im Bauantrag ein Mansarddach oder Berliner Dach vorgesehen sei, kein Flachdach oder Staffelgeschoss. Die Zufahrt soll von der Türrschmidtstraße erfolgen. Eine Öffnung der Kernhofer Straße ist nicht vorgesehen. Das Bezirksamt rechnet mit einer positiven Entscheidung. Anschließend soll das Vorhaben nochmals dem Ausschuss vorgestellt werden. Frau van der Wall äußert ihre Verwunderung über die bauliche Anlage der Zufahrt zu den Tiefgaragen, die zwangsläufig über den im Rahmen der Sanierung neu gestalteten Platz führen muss und fragt nach, ob nicht die weiter rechts gelegene Gehwegüberfahrt, die zum Gebäude des Discounters führt, genutzt werden könne. Deshalb bittet sie um eine Prüfung des Vorhabens vor Ort (Vor-Ort-Termin?).Außerdem spricht sie sich dafür aus, die Nahversorgung zu erhalten.

 

  1. Genslerstraße 17, 13055 Berlin

Auf dem Gelände hinter dem Hotel Kolumbus sollte ein Lebensmitteldiscounter mit 800 qm Verkaufsfläche errichtet werden. Es wurde ein negativer Vorbescheid erteilt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen