Auszug - Verkehrssituation Rudolf-Reusch-Straße  

 
 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 7.3
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 22.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0861/VII Verkehrssituation Rudolf-Reusch-Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

BzStR Dr

BzStR Dr. Prüfer wiederholte die Auffassung des Bezirksamtes, dass die Verkehrssituation an dieser Stelle geklärt sei, eine Situation, wie man sie in vielen Straßen in Lichtenberg antreffen könne. Es handle sich um eine normale Wohngebietsstraße, wo man ausweichen könne und verwies auf die grundsätzliche Gültigkeit des § 1 der Straßenverkehrsordnung.

 

Fr. Polenz, BA, verwies auf die dort vorhandenen Ein- und Ausfahrten, die zum Ausweichen vor dem Gegenverkehr geeignet sind.

 

Fr. v. d. Wall als Vertreterin der Antrag stellenden Fraktion brachte den Änderungsantrag ein, ein Warte- und Haltegebot (Verkehrszeichen 208 "Vorrang des Gegenverkehrs" bzw. des Vorrangzeichens 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr") einzuführen.

 

In der Diskussion zu diesem Änderungsantrag wurden folgende Auffassungen geäußert:

Der Straßenabschnitt der Rudolf-Reusch-Straße zwischen Normannenstraße und Rathausstraße ist sehr eng und hier gilt die Grundregel der StVO § 1 "ständige Vorsicht und Rücksichtnahme".

Eine Einbahnstraßenregelung kommt nach Meinung des Ausschusses nicht in Betracht, da einerseits die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer/-innen erhöht würde und andererseits die Rathausstraße höher belastet würde.

Für die Anordnung des Warte- und Haltegebotes 208 "Vorrang des Gegenverkehrs" bzw. des Vorrangzeichens 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" ist der Straßenabschnitt nicht geeignet.

Abstimmung zum Änderungsantrag: 3 / 4 / 5

Abstimmung zum Ursprungsantrag 1 / 7 / 4

 
 

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