Auszug - Umstrukturierungsvereinbarung Wartenberger Straße  

 
 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0830/VII Umstrukturierungsvereinbarung Wartenberger Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg, B`90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beratung der Drucksache erfolgte in Verbindung mit

Die Beratung der Drucksache erfolgte in Verbindung mit

 

der Bürgeranfrage zum Wohngebiet zwischen Anna-Ebermann-Straße, Josef-Höhn-Straße, Gehrenseestraße und  Wartenberger Straße sowie dem

 

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE.

DS/0838/VII - Mieter bei zu erwartenden Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen unterstützen

 

(s. TOP 5).

 

 

Herr Gührs (Fraktion der SPD) begründete den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion.

 

Frau Müller (Fraktion DIE LINKE.) begründete den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. - DS/0838/VII.

 

Für das Bezirksamt nahm Herr Nünthel, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Stellung.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerte sich Frau Stenzel (Fraktion DIE LINKE.)

 

Herr Gührs (Fraktion der SPD) gab bekannt, dass nach erfolgter interfraktioneller Verständigung die Fraktionen DIE LINKE., CDU, PIRATEN Lichtenberg und Bündnis 90/Die Grünen dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD beigetreten sind.

 

Auf Nachfrage des Vorstehers bestätigte Herr Petermann (Fraktion DIE LINKE.) die Zurückziehung des Dringlichkeitsantrages seiner Fraktion - DS/039/VII.

 

Der gemeinsame Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE., SPD, CDU, PIRATEN Lichtenberg und Bündnis 90/DIE Grünen wurde einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der angekündigten Sanierung der Wohnblöcke Wartenberger Str., Anna-Ebermann-Str., Josef-Höhn-Str. und Gehrenseestr. dafür einzusetzen, dass ein den sozialen Belangen Rechnung tragender Ablauf gewährleistet wird und dafür unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 BauGB zu fassen.

 

  1. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich mit dem neuen Eigentümer ins Benehmen zu setzen, um im Rahmen einer Vereinbarung eine sozialverträgliche Sanierung zu gewährleisten. Folgende Inhalte sollen mit dem Eigentümer vereinbart werden:

 

    • Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) als maximale Obergrenze für den Mietpreis nach der Modernisierung eingehalten.

 

    • In Wohnungen von Leistungsbeziehern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.

 

    • In sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden einvernehmliche Lösungen gesucht, die den Mieterinnen und Mietern den Verbleib in ihrer Wohnung ermöglichen sollen. Von einer finanziellen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Hierzu ist die Mieterhöhung in den betreffenden Fällen zu kappen.

 

    • Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind nur bezüglich des Mietpreises anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.

 

  1. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die bis jetzt aktiven ehrenamtlichen Institutionen sind durch das Bezirksamt mit einem Schreiben auf die veränderte Rechtssituation und die beabsichtigte Vorgehensweise hinzuweisen.

 

  1. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung ist den Eigentümern die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 4 BauGB mitzuteilen. Es soll eine vorläufige Untersagung von Maßnahmen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden.

 

  1. Die Arbeit der eigentümerunabhängigen Mieterberatung erfolgt für die Mieterinnen und Mieter kostenneutral.
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen