Auszug - Diskussion mit der amtierenden Geschäftsführerin des Jobcenters Berlin-Lichtenberg, Frau Bunge. Zusammenarbeit des Jobcenters Lichtenberg mit den Freien Trägern von Lichtenberg  

 
 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Ausschussvorsitzende zwei Gäste vom Jobcenter Berlin-Lichtenberg, die kommissarische Geschäftsführerin Frau Bunge und den Bereichsleiter Herrn Spreckelsen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Ausschussvorsitzende zwei Gäste vom Jobcenter Berlin-Lichtenberg, die kommissarische Geschäftsführerin Frau Bunge und den Bereichsleiter Herrn Spreckelsen. Frau Bunge betonte die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Fallmanagern im Jobcenter und den Freien Trägern. Die Kunden des Jobcenters werden auf Leistungen aufmerksam gemacht, die Freie Träger nach Paragraph 16 a des SGB II erbringen. Dazu gehören zum Beispiel Schuldnerberatungsangebote.

 

Im Herbst wird auf der Homepage des Jobcenters angekündigt, dass Trägerangebote eingereicht werden können. Diese werden dann durch das Jobcenter gesichtet. Freie Träger, die Maßnahmen anbieten, die im Jobcenter gebraucht werden, fordert es zur Antragstellung auf. Die Möglichkeiten für Freie Träger mit dem Jobcenter direkt in Kontakt zu treten, werden geprüft - vielleicht auch wieder in einer sogenannten Trägerversammlung. Die Notwendigkeit eines Trägergesprächs wird aber durchaus gesehen.

 

Auf die Frage, welche Freien Träger Mitglied im Jobcenterbeirat seien, antwortete Frau Bunge, dass grundsätzlich keine Träger Mitglied sein könnten, die selbst Eingliederungsmaßnahmen anbieten. Der Jobcenterbeirat berät das Jobcenter in arbeitsmarktpolitischen Angelegenheiten. In den Beirat werden Beteiligte am Arbeitsmarkt berufen.

 

Diskutiert wurde weiterhin die schriftliche Aufforderung des Jobcenters an 63-jährige Klienten, in Rente zu gehen. Herr Spreckelsen versicherte, dass es Einzelfallüberprüfungen gebe und niemand gezwungen werde ohne Grund mit Abschlägen in Rente  zu gehen.

 

Von den FAV-Stellen (Förderung von Arbeitsverhältnissen) sind eine ganze Reihe bereits besetzt, das Stellenbesetzungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

In der Diskussion ging es unter anderem um Möglichkeiten der Verlängerung.

Eingehend erörtert wurden schließlich die Angebote zur Qualifizierung älterer und behinderter Bürgerinnen und Bürger. Fort- und Weiterbildungen und damit zusammenhängende Bildungsgutscheine im Jobcenter stehen jedem offen, das ist im Gesetz festgelegt. Für Behinderte gibt es Reha-Träger und Reha-Verfahren, bei denen gegebenenfalls auch die Entscheidung über eine Qualifizierung liegen kann.

 
 

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