Auszug - Nothelferantragsverfahren
Die einreichende Fraktion begründete den Antrag.
Eine Vertreterin des Sana-Klinikums Berlin-Lichtenberg erläuterte Hintergründe. Es gibt Patienten, die nicht krankenversichert sind. Das betrifft vorwiegend Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten, aber auch aus Drittstaaten. Krankenhäuser haben einen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Anspruchsgrundlage für Patienten ist im SGB XII geregelt. Es gab eine Umfrage zu Nothelferanträgen von Juli bis Dezember 2012, an der 26 Kliniken in Berlin teilgenommen haben.
Die Stadträtin, Frau Beurich, unterstützt grundsätzlich das Anliegen des Krankenhauses, stellte aber fest, dass das Bezirksamt nicht zuständig sei, sondern der Senat oder die Bundesebene. Es existiert aktuell keine andere Finanzierungsquelle als § 25 SGB XII. Schon in ihrem Gespräch mit dem Sana-Klinikum (s. auch TOP 3) hat sie um konkrete, belastbare Zahlen aus dem Sana-Klinikum gebeten.
Nach umfassender Diskussion beschloss der Ausschuss die Debatte zu vertagen und zum gegebenen Zeitpunkt das Problem noch einmal als eigenen Tagesordnungspunkt aufzurufen. Das Krankenhaus Sana Klinikum wurde gebeten und erklärte sich bereits Zahlen für die entstandenen Schäden aller Krankenhäuser in Lichtenberg dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Bei der erneuten Behandlung der Drucksache sollen Vertreter des Sana-Klinikums und weiterer Lichtenberger Kliniken sowie Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus eingeladen werden. Abstimmungsergebnis: 9:1:0 |
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