Auszug - Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 3, 4, 5, 6 und 7) gemäß § 125 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst
Die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss:
Die öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraßen 3, 4, 5, 6 und 7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa können ohne Vorliegen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gemäß § 125 Absatz 2 BauGB hergestellt werden.
Anlage 1: Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa, Blatt 1 (unmaßstäblich) Anlage 2: Übersichtsplan der vorgesehenen Erschließungsanlagen |
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