Auszug - Änderung § 43 Abs. 4 GO BVV - Keine Aufzeichnungen nichtöffentlicher Sitzungen
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
§ 43 Abs. 4 S. 3 wird wie folgt geändert:
Von nichtöffentlichen Sitzungen der BVV werden keine Bild- und Tonaufzeichnungen angefertigt. Eine Ausnahme bilden Steno-S Tonaufzeichnungen, die nur auf Anforderung in rechtsstreitfällen nachgehört oder per Wortprotokollabzug ausgehändigt werden können. |
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