Auszug - Antrag über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Das Bezirksamt verzichtete auf eine Begründung seiner Dringlichen Vorlage zur Kenntnisnahme.
Wortmeldungen lagen nicht vor.
Die Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamt wurde zur Kenntnis genommen. |
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