Auszug - B-Planverfahren für Einzelhandelsbauvorhaben Franz-Mett-Straße/Alfred-Kowalke-Straße  

 
 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 06.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0401/VII B-Planverfahren für Einzelhandelsbauvorhaben Franz-Mett-Straße/Alfred-Kowalke-Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeÖkologische Stadtentwicklung
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss

Herr Fischer stellt den Antrag vor

Herr Fischer stellt den Antrag vor. Das BA erläutert, dass das betreffende Gelände sich zu 80 Prozent außerhalb, zu 20 Prozent innerhalb eines bestehenden B-Plan-Gebietes befindet und ein B-Plan-Verfahren mindestens zwei Jahre dauert. Das BA verweist weiterhin auf die bereits knappen und durch die geplanten Personalkürzungen noch weiter belasteten Personalressourcen. Prof. Hofmann stellt fest, dass es sich hierbei um einen Präzedenzfall im Bezirk handelt.

Die BI Franz-Mett-Str. verweist auf einen Briefwechsel mit Herrn Nünthel und darauf, dass die HOWOGE eine Beschwerde nicht weitergeleitet habe. Außerdem wird die Fällung von 21 Bäumen wegen der Verlegung einer Druckwasserleitung und die Gefahr von Leerstand im Center beklagt. Zudem gebe es nicht genügend kostenlose Parkplätze.

Prof. Hofmann verweist darauf, dass die HOWOGE nicht verpflichtet ist Beschwerden weiterzuleiten.

Herr Nünthel erläutert, dass er die Aufforderung, bei der HOWOGE auf einen Rückkauf des Geländes hinzuwirken, an SenFin weitergeleitet habe. Die Verlegung der Wasserleitung sei unvermeidlich und stehe mit dem Vorhaben in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Ergänzend fügt er hinzu, dass das Zentren- und Einzelhandelskonzept den Abbau von Streulagen und die Stärkung von Zentren vorsehe. Beides sei durch die gleichzeitige Aufgabe des Standorts an der Einbecker Str. durch ALDI gewährleistet.

Herr Pustola verweist auf die besondere Lage des Standorts und empfiehlt die Ablehnung des Antrags, zumal keine sachlichen Gründe gegen ALDI sprächen. Die Alternative sei, dass ALDI den Markt nur wenige Quadratmeter kleiner baue.

Herr Fahrenberg führt aus, dass der Antrag widersprüchlich sei, da er das Ziel der Schaffung eines Discounters am Ort nicht infrage stelle und insofern Bürgerbeteiligung nur suggeriere. Unter diesem Aspekt sei die Aufstellung eines B-Plans nicht sinnvoll und der Antrag abzulehnen.

Herr Költzsch und Herr Müller verweisen darauf, dass der Standort aufgewertet und an der Einbecker Str. Wohnbebauung ermöglicht werde und dass für zu fällende Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen würden.

Das BA betont, dass ein Anspruch auf Genehmigung bestehe, wenn ein Vorhaben nach § 34 BauG genehmigungsfähig ist. Eine Verkaufsfläche von weniger als 800 m² löse kein Planungsbedürfnis aus. Auch eine Genehmigung für die 20 Prozent auf dem Gebiet des B-Plans könne nicht versagt werden, da das Ziel der Bebauung dem Planungsziel entspreche.

Herr Rackow ergänzt, dass die Privatisierung von Stellflächen in den 1990er Jahren von der BVV-Mehrheit vorangetrieben wurde.

Frau van der Wall schlägt vor Flächen zu definieren, die für einen Verkauf durch die HOWOGE infrage kommen und die HOWOGE hierauf anzusprechen.

 

Abstimmung: 4/6/2

 
 

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