Auszug - Quartier "An der Mole" - B-Plan XVII-4 "Ostkreuz" modifizieren  

 
 
10. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (teilweise gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr)
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0343/VII Quartier "An der Mole" - B-Plan XVII-4 "Ostkreuz" modifizieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Beschluss

Die Vorlage und der von der Fraktion der Piraten eingebrachte Änderungsantrag werden vorgestellt

Die Vorlage und der von der Fraktion der Piraten eingebrachte Änderungsantrag werden vorgestellt. Das BA führt einige Bemerkungen zum Änderungsantrag aus:

-          Uferstreifen: Dem Anliegen ist bereits im Ausgangsantrag entsprochen.

-          Gebäudehöhe: Die Bebauung sollte sich an der der Umgebung orientieren.

-          Gewerbeflächen: Es sei ein Mischgebiet entlang der Kynast- und Hauptstr. vorgesehen, ein Kerngebiet an der Ecke zum Ostkreuz hin.

-          Kleinteilige Vergabe: Sei im östlichen Teil vorstellbar, aber nicht planungsrechtlich realisierbar.

-          Kitas und Schulen: Hier haben die zuständigen Fachbereiche keinen Bedarf angemeldet; eine Kita wird östlich des Plangebiets errichtet.

-          Grünflächen: Es sei Sache des Landes Berlin, die Kaufverträge im Einzelnen auszugestalten.

-          Fußgängervorrang: Die Promenade werde autofrei gestaltet

-          Erschließungsstraßen: Seien unvermeidlich, da das Plangebiet nur an zwei Stellen an die Hauptstraße angebunden werden könne

-          Akustik: Hier sei ein Kompromiss zwischen klimatischen und akustischen Belangen erforderlich

-          Jugendfreizeiteinrichtung: Eine Errichtung sei grundsätzlich zulässig und müsse nicht extra in den B-Plan aufgenommen werden.

-          Biotop: Der Erhalt sei vorgesehen, die Gestaltung der Wege sei Sache des Fachamts

 

Das BA wird wichtige Intentionen des Änderungsantrags aufnehmen.

In der Antragsdebatte werden die DS/0343/VII und der Änderungsantrag parallel behandelt.

 

(1)    Verbreiterung des Uferstreifens

Die Fassung des Ursprungsantrags mit Änderungen des Antragstellers bleibt erhalten.

 

(2)    Verringerung der Baumasse und Gebäudehöhe

Der letzte Satz wird gestrichen.

 

(3)    Erhalt des Pumpengebäudes

Unverändert.

 

(4)    Schilfgürtel

Unverändert

 

(5)    Spielplätze

Die Fassung des Ursprungsantrags bleibt erhalten. Der Ausschuss empfiehlt, dass das Erfordernis einer Schule durch das zuständige Fachamt nochmals geprüft wird.

 

Die Absätze (6) bis (9) des Änderungsantrags entfallen, die Anregungen aus dem Änderungsantrag waren aber Gegenstand einer eingehenden Diskussion mit dem BA. Der Änderungsantrag wird zu Protokoll gegeben.

Eine Nachfrage von Herrn Petermann, ob das Kerngebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden könne, beantwortet das BA dahingehend, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann und der Trend zum Mischgebiet geht, da im Kerngebiet nur 20 Prozent Wohnnutzung möglich sei.

Bezüglich der Abstimmung mit Friedrichshain-Kreuzberg erklärt Prof. Hofmann, dass der B-Plan in beiden Bezirksverordnetenversammlungen beschlossen werden müsse und es eine Abstimmung zwischen beiden Ausschussvorsitzenden auf eine gemeinsame Sitzung bei Bedarf gebe.

 

Abstimmung: 11/1/0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen