Auszug - Nachweisung der im Haushaltsjahr 2010 für den Bezirk Lichtenberg in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  

 
 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 08.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:59 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/2173/VI Nachweisung der im Haushaltsjahr 2010 für den Bezirk Lichtenberg in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtRechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung, Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Nachfrage zur Antwort "Kapitel 4011 Jugendamt - Einrichtung der Jugendarbeit, Titel 53401 Sammeltitel 'Modellversuch'

Nachfrage zur Antwort "Kapitel 4011 Jugendamt - Einrichtung der Jugendarbeit, Titel 53401 Sammeltitel 'Modellversuch' 

Die außerplanmäßigen Ausgaben dienten dem vereinfachten Nachweis und der Bewirtschaftung von Selbstbewirtschaftungsmitteln in den Jugendfreizeiteinrichtungen. Im Rahmen der Prüfung des Rechnungshofes wurde diese Vereinfachung durch die Verwendung des Sammeltitels empfohlen." 

Dazu wird erklärt, dass der Rechnungsprüfungshof vorschlug einen Titel im laufenden Haushaltsjahr zu entwickeln, um Verwaltungsaufwand zu zentralisieren und vereinfachen. 

 

Nachfrage zur Antwort "Kapitel 4720 Natur, Titel 53101 'Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit' 

Die außerplanmäßigen Ausgaben waren notwendig, da dem Amt für Umwelt und Natur Schadensersatzforderungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Form von Kostenfestsetzungsbeschlüssen vorlagen. Die Forderungen betrafen die Öffentlichkeitsarbeit und waren weder absehbar noch aufschiebbar." 

Dazu wird erklärt, dass auf einem Flyer des Storchenlaufs versehentlich urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet wurden, weshalb eine Gebühr an die Urheber gezahlt werden musste. 

 
 

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