Auszug - Bezirkliche Leitlinien für Werbung im öffentlichen Raum  

 
 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 13.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 26.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1498/VI Bezirkliche Leitlinien für Werbung im öffentlichen Raum
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor

Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor.

Die einreichende Fraktion übernahm die Änderung.

 

Antrag Herr Hammels, BVO WAS-B, auf Überweisung in alle Fachausschüsse.

Der Antrag wurde mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde mit Änderung mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen aus der Fraktion der CDU beschlossen.

-

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht bezirkliche Leitlinien für Werbung im öffentlichen Raum für den Bezirk Lichtenberg zu erarbeiten. Dabei sind folgende Konzeptionsebenen zu berücksichtigen.

1.      Öffentlicher Raum

-          Definition von Bereichen, die entweder besonders sensibel oder besonders geeignet für Werbung im öffentlichen Raum sind

-          grober Überblick über die quantitative und qualitative Werbesituation im Bezirk (keine Einzelaufzählung, aber Bereiche größerer Häufung)

-          Aussagen zu einer liberalen, offensiven Genehmigungspraxis als Zielrichtung der Satzung unter Berücksichtigung beider Blickrichtungen (Anforderungen an öffentlichen Raum sowie dem Interesse der Werbenden)

2.      Werbeträger und Werbeformen

-          Bewertungen zu den unterschiedlichen Werbeformen (temporäre, dauerhafte Werbeträger; Häusergiebel; „City-Light-Boards“; Großflächen; Werbung zugunsten lokaler Unternehmen, die in der Nähe der Stätte der Leistung platziert werden)

-          bestehende Nutzungsverträge des Bezirksamtes mit Dritten dahingehend zu überprüfen, ob die Bewerbung von Alkohol und Tabak unterbunden werden kann (entsprechend DS/1027/VI)

3.      Organisation

-          gebündelte Koordination bei der Genehmigung von Werbeanlagen

-          kurze Bearbeitungsfristen von Anträgen auf Werbeanlagen

-    kreative Beschleunigungsmöglichkeiten

-          Vorschläge zum Umgang mit unrechtmäßig hängender Werbung

4.      Kommunikation

-          enge Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung zur Vermeidung von Reibungsverlusten bei der Umsetzung der beschlossenen Strategie zum Umgang mit Werbung im öffentlichen Raum

-          Möglichkeiten der Veröffentlichung (Internet, Information über WKHL, eastside)

5.      Rechtliche Rahmenbedingungen

-          Kurze Zusammenfassung über die relevanten Regelungen nach Bauordnungsrecht, Berliner Straßengesetz, Gerichtsurteilen

-          Beschreibung des bezirklichen Spielraums bei der Genehmigungspraxis

6.      Gebühren und Finanzen

-          Überblickartige Darstellung der Sondernutzungsgebühren

Ein Entwurf bezirklicher Leitlinien für Werbung im öffentlichen Raum für den Bezirk ist vor Beschlussfassung innerhalb von sechs Monaten den Ausschüssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie Wirtschaft und Arbeit zur Diskussion und ggf. Veränderung vorzulegen.

 

 

 

 

 
 

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