Auszug - Bezirkliche Leitlinien für Werbung im öffentlichen Raum
Zur
Drucksache lag ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Die
einreichende Fraktion übernahm die Änderung. Antrag
Herr Hammels, BVO WAS-B, auf Überweisung in alle Fachausschüsse. Der
Antrag wurde mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt. Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde mit Änderung mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen
aus der Fraktion der CDU beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht bezirkliche Leitlinien für
Werbung im öffentlichen Raum für den Bezirk Lichtenberg zu erarbeiten. Dabei
sind folgende Konzeptionsebenen zu berücksichtigen. 1.
Öffentlicher
Raum -
Definition von
Bereichen, die entweder besonders sensibel oder besonders geeignet für Werbung
im öffentlichen Raum sind -
grober Überblick
über die quantitative und qualitative Werbesituation im Bezirk (keine
Einzelaufzählung, aber Bereiche größerer Häufung) -
Aussagen zu
einer liberalen, offensiven Genehmigungspraxis als Zielrichtung der Satzung
unter Berücksichtigung beider Blickrichtungen (Anforderungen an öffentlichen
Raum sowie dem Interesse der Werbenden) 2.
Werbeträger und
Werbeformen -
Bewertungen zu
den unterschiedlichen Werbeformen (temporäre, dauerhafte Werbeträger;
Häusergiebel; „City-Light-Boards“; Großflächen; Werbung zugunsten
lokaler Unternehmen, die in der Nähe der Stätte der Leistung platziert werden) -
bestehende
Nutzungsverträge des Bezirksamtes mit Dritten dahingehend zu überprüfen, ob die
Bewerbung von Alkohol und Tabak unterbunden werden kann (entsprechend
DS/1027/VI) 3.
Organisation -
gebündelte
Koordination bei der Genehmigung von Werbeanlagen -
kurze
Bearbeitungsfristen von Anträgen auf Werbeanlagen - kreative Beschleunigungsmöglichkeiten -
Vorschläge zum
Umgang mit unrechtmäßig hängender Werbung 4.
Kommunikation -
enge Abstimmung
zwischen Politik und Verwaltung zur Vermeidung von Reibungsverlusten bei der
Umsetzung der beschlossenen Strategie zum Umgang mit Werbung im öffentlichen
Raum -
Möglichkeiten
der Veröffentlichung (Internet, Information über WKHL, eastside) 5.
Rechtliche
Rahmenbedingungen -
Kurze
Zusammenfassung über die relevanten Regelungen nach Bauordnungsrecht, Berliner
Straßengesetz, Gerichtsurteilen -
Beschreibung des
bezirklichen Spielraums bei der Genehmigungspraxis 6.
Gebühren und
Finanzen -
Überblickartige
Darstellung der Sondernutzungsgebühren Ein Entwurf bezirklicher Leitlinien für Werbung im
öffentlichen Raum für den Bezirk ist vor Beschlussfassung innerhalb von sechs
Monaten den Ausschüssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie Wirtschaft
und Arbeit zur Diskussion und ggf. Veränderung vorzulegen. |
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