Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf Landesebene eine bedarfsgerechte Ausweitung des Angebots berufsbezogener Sprachkurse anzuregen.
Folgende Personengruppen, die in Betriebsstätten in Berlin nicht selbständig beschäftigt sind, eine Ausbildung oder ein mindestens 6-monatiges Praktikum absolvieren, sollen dabei gefördert werden:
- Geflüchtete mit Arbeitserlaubnis
- EU-Zuwander*innen
- Deutsche Staatsangehörige mit Sprachkenntnissen auf Niveau B1 oder schlechter.
Ebenfalls gefördert werden sollen jene Betriebe, die die Kursteilnehmenden für den Deutschkurs freistellen.
Die Träger der Sprachkurse sollen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein.