Tagesordnung - 41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr
Datum: Di, 28.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 3  
Bürgeranfragen/Aktuelles      
Ö 4  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 5     Überwiesene Drucksachen      
Ö 5.1  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017  
Enthält Anlagen
DS/1690/VII  
Ö 5.2  
Fahrstreifenbegrenzung in der Konrad-Wolf-Straße  
Enthält Anlagen
DS/1361/VII  
Ö 5.3  
Fahrbahnmarkierung Kreuzung Landsberger Allee/Judith-Auer-Straße  
Enthält Anlagen
DS/1419/VII  
Ö 5.4  
Parken am Wochenende vor den Kitas in der Schulze-Boysen-Straße erlauben  
DS/1446/VII  
Ö 5.5  
Umsetzung des Fußgängerschutzwegs Einbecker Straße  
Enthält Anlagen
DS/1565/VII  
Ö 5.6  
Verkehrsplanung TVN aktualisieren  
DS/1593/VII  
Ö 5.7  
ÖPNV-Entlastung im Nordosten schaffen  
DS/1638/VII  
Ö 5.8  
Vorbild Österreich: Gegen diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische Außenwerbung! Verbindliche Regel für bezirkseigene Werbeflächen  
DS/1644/VII  
    18.06.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 10.22 - überwiesen
   
   
    28.07.2015 - Öffentliche Ordnung und Verkehr
    Ö 5.8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    17.09.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 11.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Verträge für die bezirkseigenen Werbeflächen im Rahmen der Vertragsfreiheit zukünftig so anzupassen bzw. bei Werbungen für den Bereich des öffentlichen Straßenlandes sicherzustellen, dass die Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung nicht mehr zulässig ist.

 

Bei allen Werbeverträgen, die das Bezirksamt abschließt, soll mit den Vertragspartner*innen vereinbart werden bzw. im Falle der Bescheidung von Sondernutzungserlaubnissen für Werbung im öffentlichen Straßenland sichergestellt werden, dass Werbung, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität herabwürdigt, zurückzuweisen ist. Wird dieser vertraglichen Vereinbarung bzw. der Bescheidung zuwider gehandelt, ist die jeweilige Werbung durch die Vertragspartner*innen bzw. Adressaten des Bescheides abzuhängen. Eine Begutachtung der Werbeplakate im Vorfeld durch den Bezirk findet nicht statt. Lediglich, wenn sexistische Werbung publiziert wurde bzw. Beschwerden über bezirkseigene bzw. im öffentlichen Straßenland aufgestellte Werbeflächen vorliegen, ist das Bezirksamt aufgefordert, die Werbung zu prüfen. Hierzu wird das Bezirksamt beauftragt, einen Vorschlag für ein geeignetes Verfahren zu unterbreiten.

 

Zudem setzt sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür ein, dass die Regeln auch für Flächen zur Geltung kommen, die aus direkten Verträgen zwischen Land und Außenwerbern resultieren.

 

   
    19.11.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 9.42 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 5.9  
Einrichtung einer Spielstraße im Kyllburger Weg  
DS/1659/VII  
Ö 5.10  
Entwicklung der Wirtschaftsverkehre in der Vulkanstraße berücksichtigen  
DS/1662/VII  
Ö 5.11  
Parkplatzmarkierung Frankfurter Allee Süd  
DS/1670/VII  
Ö 5.12  
Parken an/auf der Frankfurter Allee  
DS/1671/VII  
Ö 5.13  
Sicherheit für Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen am U-Bahnhof Frankfurter Allee/Ecke Gürtelstraße erhöhen  
DS/1674/VII  
Ö 6  
Sonstiges      
               
 
 

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