Tagesordnung - 14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 05.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 3  
Personalplanung - u. a. Ergebnisse der bezirksinternen AG, Protestveranstaltung gegen die Personaleinsparungen, Personalentwicklungsplanung, weitere Schritte      
Ö 4  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 5     Überwiesene Drucksachen      
Ö 5.1  
Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen (Bezirksstadtrat Nünthel ist dazu eingeladen)  
DS/0260/VII  
    24.05.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 13.7 - überwiesen
   

 

   
    06.06.2012 - Hauptausschuss
    Ö 6.3 - vertagt
    Die Drucksache wird vertagt, die Stellungnahmen der Fachausschüsse liegen noch nicht vor

Die Drucksache wird vertagt, die Stellungnahmen der Fachausschüsse liegen noch nicht vor.

 

Ausdruck vom: 08.10.2012

Seite: 1/3

 

   
    07.06.2012 - Ökologische Stadtentwicklung
    Ö 6.6 - erledigt
    Der Hauptausschuss ist federführend, die Stellungnahme lautet: „1

Der Hauptausschuss ist federführend, die Stellungnahme lautet: „1. Der Ausschuss unterstützt das Anliegen. 2. Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass für die Realisierung dieses Anliegens die entsprechenden finanziellen und personellen Kapazitäten bereitgestellt werden müssen.“

Abstimmung: 12 / 0 / 0

   
    13.06.2012 - Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung
    Ö 9.1 - erledigt
   

 

   
    01.08.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5.3 - vertagt
    Vertagt

Vertagt.

   
    05.09.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Stadtrat Nünthel führte in das Thema ein und berichtete zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes zur Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung

Stadtrat Nünthel führte in das Thema ein und berichtete zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes zur Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung. Durchschnittlich gibt es 600 Baugenehmigungen pro Jahr. Die Verwaltung führte 2012 27 Bürgerversammlungen durch und lud zu 7 Beiratssitzungen ein. Herr Nünthel sprach von Schwierigkeiten, die im Zuge von Personaleinsparungen sich weiter verschärfen. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde ausgeschrieben. Die BVV wird voraussichtlich im Dezember eine Vorlage bekommen.

 

Es wurden einige Änderungen des Antragstextes besprochen, die die einreichende Fraktion übernommen hat. Die Stellungnahme des Fachausschusses lag vor. Der Ausschuss diskutierte den Wirkungskreis des Antrages. Dieser soll sich nicht nur auf das Ressort Stadtentwicklung beschränken.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/0260/VII in folgender geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten folgende Punkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen - auch in Hinblick auf personelle und finanzielle Auswirkungen -, in ein Konzept Bürgerbeteiligung darzustellen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

1. Die Bürgerschaft soll möglichst schon am Beginn von Planungs- und/oder Vorhabenprozessen in einer sogenannten „Grundsatzanhörung“ zu Raumordnungs- und Standortsbestimmungsverfahren sowie Umsetzungsverfahren befragt werden. Eine Grundsatzanhörung sollte ergebnisoffen gestaltet sein, damit Vorschläge und Ideen der Bürgerschaft in die Planungsgegenstände oder Vorhaben einfließen können.

 

2. Bei Vorhabenplanungen beziehungsweise bei Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes soll die Bürgerschaft in Hinsicht der Akzeptanz bezüglich des geplanten Projektes oder Vorhabens auf eventuelle Alternativvorschläge oder Ergänzungsvorschläge befragt werden.

 

3. Wenn keine rechtlichen Bedenken beziehungsweise Einschränkungen vorliegen, sollen Unterlagen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes öffentlich und in aktueller Fassung für die Bürger_innen zugänglich sein. Hierzu sind an mindestens einem zentralen und gut zugänglichen Ort im Bezirk die aktuellsten Unterlagen in angemessener Anzahl zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Nicht-Veröffentlichung von Unterlagen wird ausgewiesen und begründet. Auch mögliche Kopiervorlagen sowie die Möglichkeit von (durch die Bürger_innen zu bezahlenden) Kopien sollten den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Hierbei sind die Kosten für Kopien maximal kostendeckend zu erheben.

 

4. Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes sollen auf einer zentralen und allgemein zugänglichen Bürgerbeteiligungsplattform des Bezirksamtes/Land Berlin im Internet eingestellt werden. Alle Unterlagen sollen, wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen und keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zum Download bereitgestellt werden.

 

5. Betreffen mögliche Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes direkt Anwohner_innen beziehungsweise Bewohner_innen der betroffenen Grundstücke, sind diese schriftlich über die Neuerungen und Veränderungen zu informieren.

 

6. Bei den Beteiligungsformen sind angemessene Fristen zu beachten, damit eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Eingegangene Einwendungen sollen durch den Planungsträger beziehungsweise durch das Bezirksamt mit dem Einwendeführer diskutiert werden.

 

7. Bei Bedarf werden in äußerst komplexen Situationen Vermittler_innen oder Schlichter_innen zwischen Verwaltung/Politik und Bürgerschaft, so genannte  Bürgeranwält_innen (BüAn), eingesetzt, die ehrenamtlich arbeiten. Diese achten auf sachliche Diskussionen und Argumentationen. Die BüAn sollen aufgrund von Eignungen und Sachkenntnissen durch die Bezirksverordnetenversammlung für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt ernannt werden.

 

8. Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren müssen in die Kostenberechnung von Projekten einfließen. Diese sind gegenstandsbezogen darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis 12 / 0 / 0

 

Ausdruck vom: 08.10.2012

Seite: 1/5

 

   
    20.09.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 12.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Punkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen - auch in Hinblick auf personelle und finanzielle Auswirkungen - , in einem Konzept Bürgerbeteiligung darzustellen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

  1. Die Bürgerschaft soll möglichst schon am Beginn von Planungs- und/oder Vorhabenprozessen in einer sogenannten „Grundsatzanhörung“ zu Raumordnungs- und Standortsbestimmungsverfahren sowie Umsetzungsverfahren befragt werden. Eine Grundsatzanhörung sollte ergebnisoffen gestaltet sein, damit Vorschläge und Ideen der Bürgerschaft in die Planungsgegenstände oder Vorhaben einfließen können. 

 

  1. Bei Vorhabenplanungen beziehungsweise bei Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes soll die Bürgerschaft in Hinsicht der Akzeptanz bezüglich des geplanten Projektes oder Vorhabens auf eventuelle Alternativvorschläge oder Ergänzungsvorschläge befragt werden.

 

  1. Wenn keine rechtlichen Bedenken beziehungsweise Einschränkungen vorliegen, sollen Unterlagen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes öffentlich und in aktueller Fassung für die Bürger_innen zugänglich sein. Hierzu sind an mindestens einem zentralen und gut zugänglichen Ort im Bezirk die aktuellsten Unterlagen in angemessener Anzahl zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Nicht-Veröffentlichung von Unterlagen wird ausgewiesen und begründet. Auch mögliche Kopiervorlagen sowie die Möglichkeit von (durch die Bürger_innen zu bezahlenden) Kopien sollten den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Hierbei sind die Kosten für Kopien maximal kostendeckend zu erheben.

 

  1. Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes sollen auf einer zentralen und allgemein zugänglichen Bürgerbeteiligungsplattform des Bezirksamtes/Land Berlin im Internet eingestellt werden. Alle Unterlagen sollen, wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen und keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zum Download bereitgestellt werden.

 

  1. Betreffen mögliche Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes direkt Anwohner_innen beziehungsweise Bewohner_innen der betroffenen Grundstücke, sind diese schriftlich über die Neuerungen und Veränderungen zu informieren.

 

  1. Bei den Beteiligungsformen sind angemessene Fristen zu beachten, damit eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Eingegangene Einwendungen sollen durch den Planungsträger beziehungsweise durch das Bezirksamt mit dem Einwendeführer diskutiert werden.

 

  1. Bei Bedarf werden in äußerst komplexen Situationen Vermittler_innen oder Schlichter_innen zwischen Verwaltung/Politik und Bürgerschaft, so genannte  Bürgeranwält_innen (BüAn), eingesetzt, die ehrenamtlich arbeiten. Diese achten auf sachliche Diskussionen und Argumentationen. Die BüAn sollen aufgrund von Eignungen und Sachkenntnissen durch die Bezirksverordnetenversammlung für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt ernannt werden.

 

  1. Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren müssen in die Kostenberechnung von Projekten einfließen. Diese sind gegenstandsbezogen darzustellen.
   
    21.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 14.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 5.2  
Malchow braucht kurzfristige Infrastrukturverbesserungen  
DS/0235/VII  
Ö 5.3  
Befestigung des Orankeweges zwischen Hansastraße und Indira-Gandhi-Straße  
DS/0267/VII  
Ö 5.4  
Qualität des Schulessens langfristig sichern  
DS/0324/VII  
Ö 5.5  
Amok-Schutzsysteme für alle Lichtenberger Schulen  
DS/0328/VII  
Ö 5.6  
BVV-Sondermittel für den Lichtenberger Verein für Berlin-Brandenburgische Stadtbahngeschichte "Weinbergsweg" e. V. zum 50. Vereinsjubiläum  
DS/0371/VII  
Ö 5.7  
Ausweisung der Kosten je Schlussbericht  
DS/0387/VII  
Ö 5.8  
Handläufe an den Außentreppen im Innenhof des Rathauses Möllendorffstraße  
Enthält Anlagen
DS/0391/VII  
Ö 6  
Sonstiges      
               
 
 

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