Kleine Anfrage - KA/0387/VIII  

 
 
Nummer:KA/0387/VIIIEingang:06.02.2020
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:06.02.2020
Fraktion:BVO Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:20.02.2020
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:13.03.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:31.03.2020
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Unterhaltung des Straßenlands
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgehende oder zur Instandsetzung von Gehwegen aus dem Bauprogramm 2019/20 des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in 2019 nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe hierfür?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende oder zur Instandsetzung von Radwegen aus dem Bauprogramm 2019/20 des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in 2019 nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe hierfür?

 

  1. Welche Straßen- oder Gehwegsanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2019 im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramms des Landes Berlin in Lichtenberg durchgeführt und in welcher Höhe wurden hierfür finanzielle Mittel verausgabt?

 

  1. Wie bewertet das Fachamt die Höhe und den Aufwuchs des Ansatzes für die Unterhaltung des Straßenlands für das Jahr 2020 im Bezirkshaushaltsplan (Kapitel 3800/Titel 52101)?

 

  1. r welche Maßnahmen ist welcher Anteil des Ansatzes für die Unterhaltung des Straßenlands für das Jahr 2020 bereits verplant und wie wird dabei die oberste Priorität, Beseitigung von Gefahrenstellen im öffentlichen Straßenland, berücksichtigt?

 

  1. Welche Überlegungen und rechtliche Vorgaben gibt es, unbefestigte Straßenabschnitte von öffentlichen Straßen im Bezirk, die nicht zum übergeordneten Straßennetz gehören, wie z. B. die Rheinpfalzallee westlich des Knotens mit der Johannes-Zoschke-Straße, zu ertüchtigen und damit eine Straßenentwässerung, Gehwege und eine Fahrbahndecke herzustellen?

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, damit durch den Vorhabenträger von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen die Kosten für die Schaffung von Borsteinabsenkungen bereits bei der Ermittlung des Mittelbedarfs mitberücksichtigt werden und der barrierefreie Umbau des Straßenlands an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt durch ihn herangetragen wird, sofern der Vorhabenträger nicht das Bezirksamt selbst ist?

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt Vorhabenträger von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen rechtlich zum Bau von Bordsteinabsenkungen zu verpflichten?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgehende oder zur Instandsetzung von Gehwegen aus dem Bauprogramm 2019/20 des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in 2019 nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe hierfür?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende oder zur Instandsetzung von Radwegen aus dem Bauprogramm 2019/20 des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in 2019 nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe hierr?

 

  1. Welche Straßen- oder Gehwegsanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2019 im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramms des Landes Berlin in Lichtenberg durchgeführt und in welcher Höhe wurden hierfür finanzielle Mittel verausgabt?

 

  1. Wie bewertet das Fachamt die Höhe und den Aufwuchs des Ansatzes für die Unterhaltung des Straßenlands für das Jahr 2020 im Bezirkshaushaltsplan (Kapitel 3800/Titel 52101)?

 

  1. r welche Maßnahmen ist welcher Anteil des Ansatzes für die Unterhaltung des Straßenlands für das Jahr 2020 bereits verplant und wie wird dabei die oberste Priorität, Beseitigung von Gefahrenstellen im öffentlichen Straßenland, berücksichtigt?

 

  1. Welche Überlegungen und rechtliche Vorgaben gibt es, unbefestigte Straßenabschnitte von öffentlichen Straßen im Bezirk, die nicht zum übergeordneten Straßennetz gehören, wie z. B. die Rheinpfalzallee westlich des Knotens mit der Johannes-Zoschke-Straße, zu ertüchtigen und damit eine Straßenentwässerung, Gehwege und eine Fahrbahndecke herzustellen?

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, damit durch den Vorhabenträger von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen die Kosten für die Schaffung von Borsteinabsenkungen bereits bei der Ermittlung des Mittelbedarfs mitberücksichtigt werden und der barrierefreie Umbau des Straßenlands an das zuständige Straßen- und Grünflächenamt durch ihn herangetragen wird, sofern der Vorhabenträger nicht das Bezirksamt selbst ist?

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt Vorhabenträger von Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen rechtlich zum Bau von Bordsteinabsenkungen zu verpflichten?

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:

 

Zu 1.

 

Die Maßnahme Rüdigerstraße, zwischen Gudrunstraße und Kriemhildstraße, musste verschoben werden, da die Haushaltsmittel für dringendere Erneuerungsarbeiten im Rosenfelder Ring benötigt wurden. Es ist geplant, diese Maßnahme in 2020 durchzuführen.

 

Die Maßnahme Dathepromenade, Höhe Erich-Kurz-Straße 11-13, kann erst durchgeführt werden, wenn in den Hochbeeten absolute Schadnagerfreiheit herrscht. Möglicherweise müssen dadurch die Hochbeete mit in die Maßnahme integriert werden, was eine Kostenerhöhung nach sich zieht und eine Planung vorangestellt werden muss. Dieses sprengt aber den Rahmen der Straßenunterhaltung und müsste ggf. als Investitionsmaßnahme angemeldet werden.

 

Zu 2.

 

Im SGA, Fachbereich II, Planen und Bauen, waren im Jahr 2019 alle drei Straßenplanerstellen nur teilweise (Mutterschutz und Elternzeit) oder gar nicht besetzt. Seit dem 01.11.2019 kann nun die Besetzung einer Straßenplanerstelle bestätigt werden. Das heißt, dass im Fachbereich fast ganzjährig die insgesamt fünf Planungsstellen (3 Straßenplaner, 2 Radplaner) nur mit den beiden Radplanern besetzt waren. Unter diesem Gesichtspunkt war es unumgänglich, dass die beiden Radplaner auch von der Radplanung abweichende Planungsaufgaben mit übernehmen mussten, um die Handlungsfähigkeit des SGA und auch die anderer Organisationseinheiten (Zuarbeiten zu Bauantragsverfahren etc.) abzusichern und auch die Beantwortungen der überhandnehmenden Anfragen und Drucksachen zu gewährleisten.

 

Der Anteil der Arbeitszeit, der nicht direkten Radprojekten zugeordnet werden kann, wird mit etwa 20 % beziffert. Wie oben erwähnt sind hier Fortführungen bereits begonnener Straßenplanungen, Zuarbeiten (speziell zu Verkehrsuntersuchungen) zu anderen Organisationseinheiten, Zuarbeiten bzw. Beantwortungen von Bürgeranfragen und Drucksachen sowie auch die stark gestiegene Teilnahme an Rad-Abstimmungsrunden (FahrRat, Bündnis für Radverkehr, Workshop Radverkehrsplan, Arbeitskreis der Bezirklichen Radplaner, Rad-Steuerungsrunden, Abstimmungen Radschnellverbindungen, MyFixBerlin, InfraVelo, Prozess Analyse RadInfrastruktur (PARI), Teilnahme Erarbeitung Arbeitspapier "Fahrradstraßen", AG "Entwässerung Radverkehrsanlagen" und weitere anberaumte Abstimmungen) zu nennen. Gerade die Teilnahme an den unzähligen Abstimmungsrunden und Arbeitsgruppen und die entsprechende Vor- und Nachbereitung sind keine produktiven Zeiten für die Radplanung, aber dennoch unumgänglich und wichtig.

 

Durch die abweichenden Arbeiten der Radplaner wurde keine Radverkehrsmaßnahme im Bezirk verzögert. Die Verzögerungen ergeben sich durch andere Faktoren, die einmal in dem langwierigen Abstimmungsprozess (mit SenUVK, VLB, externen Planungsbüros und andere Beteiligten) zu sehen sind. Diese Probleme sind allerdings den Planungsbeteiligten bekannt und unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung dieser Problematik wurde der o.g. Arbeitskreis "PARI" bei SenUVK eingesetzt.

 

Weiterhin muss man die Zeitschiene des Planungsablaufs beachten, in dem schon die BPU-Prüfung und die Ausschreibung/Vergabe der Maßnahme jeweils bis zu drei Monaten ausmachen können. Sollten einige Projekte nicht vorankommen, werden selbstverständlich andere Projekte parallel oder prioritär behandelt, sodass keine allgemeingültige Aussage zur Anfrage mit konkreten Zahlen/Projekten getroffen werden kann. Dies wurde bereits umfangreich in der BVV im Dezember 2019 vom damals noch zuständigen Bezirksstadtrat im Rahmen einer Bürgerfragestunde dargestellt.

 

Zu 3.

 

Straße

Bereich

Straßenteil

Kosten

Bemerkungen

Frankfurter Allee

Magdalenenstr. bis Möllendorffstr.

Fahrbahn

405.239,20 €

 

Werneuchener Straße

Kreuzungsbereich Ecke Gr.-Leege-Str.

Fahrbahn

119.825,57 €

 

digerstraße

Wotanstraße bis Schottstraße

Fahrbahn

76.992,03 €

 

Indira-Gandhi-Straße

Esso-Tankstelle bis Hansastraße

Fahrbahn

161.098,81 €

 

Dorfstraße (F)

Einzelstellen

Fahrbahn

40.049,05 €

 

ckstraße

Einzelstellen

Fahrbahn

51.695,44 €

 

Treskow / Am Tierpark

Einzelstellen

Fahrbahn

18.393,48 €

 

Malchower Weg

Einzelstellen

Fahrbahn

49.084,45 €

 

Ahrensfelder Ch./Dorfstr. F

Einzelstellen

Fahrbahn

84.456,04 €

 

Schlichtallee

Einzelstellen

Fahrbahn

84.456,04 €

 

Buchberger Straße (neu)

Blow-Up-Schäden

Fahrbahn

55.852,79 €

Wegen nicht vorhersehbarer akuter Schäden neu im Programm

Sewanstraße (neu)

Ecke Mellenseestraße, Hitzeverdrückungen an Bushaltestellen

Fahrbahn

20.151,81 €

Wegen nicht vorhersehbarer akuter Schäden neu im Programm

Hansastraße (neu)

Hitzebedingte Fahrbahnschäden

Fahrbahn

35.848,21 €

Wegen nicht vorhersehbarer akuter Schäden neu im Programm

Wartenberger Weg (neu)

An der Margaretenhöhe bis  DB-Brücke

Fahrbahn

82.023,75 €

Wegen nicht vorhersehbarer akuter Schäden neu im Programm

Landsberger Allee (neu)

Vulkanstraße bis Weißenseer Weg

Fahrbahn

87.675,71 €

Wegen nicht vorhersehbarer akuter Schäden neu im Programm

Weißenseer Weg (neu)

Landsberger Allee bis Paul-Junius-straße

Fahrbahn

143.041,02 €

Wegen nicht vorhersehbarer akuter Schäden neu im Programm

Odinstraße

Ecke Rienzistraße

Gehweg

35.000,00 €

Maßnahme ist noch nicht schlussgerechnet

Junker-Jörg-Straße

Marksburgstraße bis Hönower Straße, Westseite

Gehweg

123.075,18 €

 

Kernhofer Straße

Ecke Türrschmidtstraße

Gehweg

23.551,40 €

 

Schottstraße (neu)

Teilbereiche, Blow-up-Schäden

Fahrbahn

93.762,75 €

Wegen nicht vorhersehbarer akuter Schäden neu im Programm

Landsberger Allee

Zufahrt Globus bis Zugang IKEA sowie ggü. Vulkanstraße bis Zufahrt Umspannwerk) und vor Rhinstraße

Gehweg

117.089,07 €

 

nower Straße

Sangeallee bis Gundelfinger Straße, Südseite

Gehweg

39.703,72 €

 

Vincent-van-Gogh-Straße

Ecke Seehausener Straße Sackgasse

Gehweg

28.150,03 €

 

Neubrandenburger Straße

51-53

Gehweg

24.516,76 €

 

Rosenfelder Ring

42-48

Gehweg

29.000,00 €

Maßnahme ist noch nicht schlussgerechnet

 

Zu 4.

 

Das Bezirksamt setzt die zusätzlichen Mittel für die Unterhaltung des Straßenlandes ein. Das ist ein wichtiger Schritt, um den seit Jahren bestehenden Sanierungsstau abzubauen. Zusätzlich nutzt das Bezirksamt - insbesondere das Straßen- und Grünflächenamt - Sondermittel des Landes Berlin.

 

Zu 5.

 

Die Unterhaltungsmittel werden am Jahresanfang komplett verplant und auf Unterkonten der vier Unterhaltungsbereiche aufgeteilt. Schwerpunkt und ohnehin oberste Priorität hat die Beseitigung von akuten Gefahrenstellen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen. Diese oberste Priorität ist seit Gründung des Tiefbauamtes nach der Wiedervereinigung selbstverständlich.

 

Zu 6.

 

Der konkret angeführte Problemfall ist kein Einzelfall. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen Straßen mit ähnlichen Problemlagen, insbesondere mit fehlenden oder unterdimensionierten Straßenentwässerungsanlagen. Diese Probleme sind kurzfristig nicht lösbar und bedürfen einen umfangreichen Planungsvorlauf unter Einbeziehung der Berliner Wasserbetriebe und von Senatsverwaltungen. Ohne ein leistungsfähiges Entwässerungssystem und der Bereitstellung entsprechender Investitionsmittel ist keine technisch sinnvolle und nachhaltige Lösung möglich. Diese Art der Maßnahmen sind nicht mehr der Straßenunterhaltung zuzuordnen.

 

Zu 7.

 

Der Straßenbaulastträger (Straßen- und Grünflächenamt - SGA) führt auf Antrag die Arbeiten durch, sofern die Finanzierung gesichert ist und personelle Kapazitäten vorhanden sind. Alternativ kann auf Antrag die Zustimmung zur Eigenherstellung durch den Vorhabenträger erteilt werden. Dieses ist dann der Fall, wenn personelle Kapazitäten nicht vorhanden sind und die Maßnahme sich in den laufenden Geschäftsprozess nicht einordnen lässt.

 

r Schulen gelten folgende Regelungen: Bordsteinabsenkungen sind in der Regel nur dann erforderlich, wenn ein neues Schulgebäude mit der Notwendigkeit einer neuen Erschließung errichtet wird. Maßnahmen dieser Art sind Bestandteil der Bauplanungsuntersuchung und werden meist in Amtshilfe des SGA umgesetzt.

 

Alle sozialen Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der OE SPK haben Projektcharakter und sind für den jeweiligen Projektzweck (in der Regel Angebote der Stadtteilarbeit) nach haushaltsjährlichem Modus zuwendungsgefördert. In der Regel nutzen die Projekte Mietobjekte.

 

Die derzeit einzigen beiden Ausnahmen dauerhafterer lokaler Verortung stellen die beiden großen Nachbarschaftshäuser im Bezirk dar (NBH Ostseeviertel, NBH Orangerie), welche jedoch im Bezirkseigentum liegen.

 

Zu 8.

 

Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes gilt: Die Detailerschließung von Bauvorhaben durch Zufahrten oder Gehwegabsenkungen in den öffentlichen Straßen liegt in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamts (SGA). Dort kann die entsprechende Herstellung als für die Erschließung erforderlich erachtet und vom Vorhabenträger gefordert werden. Für die konkrete Qualität der Grundstückserschließung ist das Stadtentwicklungsamt nicht kompetent, bei den Genehmigungsprozessen wird insbesondere die formalrechtliche Erschließung geprüft und zu den städtebaulichen Verträgen liegt der Ausbau der öffentlichen Erschließung in den Händen des SGA.

 

Der Straßenbaulastträger kann jedoch bereits bestehende Anlieger nicht zum barrierefreien Umbau des Straßenlandes verpflichten. Dafür fehlt es an einer straßenrechtlichen Rechtsgrundlage. Vom Straßen- und Grünflächenamt können lediglich Empfehlungen gegeben werden, sofern die Baumaßnahmen bekannt werden.

Der Strenbaulastträger kümmert sich aber seit Jahren im Rahmen eines Sonderprogramms für den barrierefreien Umbau um Herstellung von Bordabsenkungen an besonders erforderlichen Stellen. Es sollte hierbei jedoch beachtet werden, dass dieses Programm dafür gedacht ist, bestehende Barrieren aufgrund des Bestandes zu beseitigen und somit nicht bei Neubauten die tangierenden Räume außerhalb der Baufelder barrierefrei zu gestalten.

 

 

 

 
 

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