Kleine Anfrage - KA/0387/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:
Zu 1.
Die Maßnahme Rüdigerstraße, zwischen Gudrunstraße und Kriemhildstraße, musste verschoben werden, da die Haushaltsmittel für dringendere Erneuerungsarbeiten im Rosenfelder Ring benötigt wurden. Es ist geplant, diese Maßnahme in 2020 durchzuführen.
Die Maßnahme Dathepromenade, Höhe Erich-Kurz-Straße 11-13, kann erst durchgeführt werden, wenn in den Hochbeeten absolute Schadnagerfreiheit herrscht. Möglicherweise müssen dadurch die Hochbeete mit in die Maßnahme integriert werden, was eine Kostenerhöhung nach sich zieht und eine Planung vorangestellt werden muss. Dieses sprengt aber den Rahmen der Straßenunterhaltung und müsste ggf. als Investitionsmaßnahme angemeldet werden.
Zu 2.
Im SGA, Fachbereich II, Planen und Bauen, waren im Jahr 2019 alle drei Straßenplanerstellen nur teilweise (Mutterschutz und Elternzeit) oder gar nicht besetzt. Seit dem 01.11.2019 kann nun die Besetzung einer Straßenplanerstelle bestätigt werden. Das heißt, dass im Fachbereich fast ganzjährig die insgesamt fünf Planungsstellen (3 Straßenplaner, 2 Radplaner) nur mit den beiden Radplanern besetzt waren. Unter diesem Gesichtspunkt war es unumgänglich, dass die beiden Radplaner auch von der Radplanung abweichende Planungsaufgaben mit übernehmen mussten, um die Handlungsfähigkeit des SGA und auch die anderer Organisationseinheiten (Zuarbeiten zu Bauantragsverfahren etc.) abzusichern und auch die Beantwortungen der überhandnehmenden Anfragen und Drucksachen zu gewährleisten.
Der Anteil der Arbeitszeit, der nicht direkten Radprojekten zugeordnet werden kann, wird mit etwa 20 % beziffert. Wie oben erwähnt sind hier Fortführungen bereits begonnener Straßenplanungen, Zuarbeiten (speziell zu Verkehrsuntersuchungen) zu anderen Organisationseinheiten, Zuarbeiten bzw. Beantwortungen von Bürgeranfragen und Drucksachen sowie auch die stark gestiegene Teilnahme an Rad-Abstimmungsrunden (FahrRat, Bündnis für Radverkehr, Workshop Radverkehrsplan, Arbeitskreis der Bezirklichen Radplaner, Rad-Steuerungsrunden, Abstimmungen Radschnellverbindungen, MyFixBerlin, InfraVelo, Prozess Analyse RadInfrastruktur (PARI), Teilnahme Erarbeitung Arbeitspapier "Fahrradstraßen", AG "Entwässerung Radverkehrsanlagen" und weitere anberaumte Abstimmungen) zu nennen. Gerade die Teilnahme an den unzähligen Abstimmungsrunden und Arbeitsgruppen und die entsprechende Vor- und Nachbereitung sind keine produktiven Zeiten für die Radplanung, aber dennoch unumgänglich und wichtig.
Durch die abweichenden Arbeiten der Radplaner wurde keine Radverkehrsmaßnahme im Bezirk verzögert. Die Verzögerungen ergeben sich durch andere Faktoren, die einmal in dem langwierigen Abstimmungsprozess (mit SenUVK, VLB, externen Planungsbüros und andere Beteiligten) zu sehen sind. Diese Probleme sind allerdings den Planungsbeteiligten bekannt und unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung dieser Problematik wurde der o.g. Arbeitskreis "PARI" bei SenUVK eingesetzt.
Weiterhin muss man die Zeitschiene des Planungsablaufs beachten, in dem schon die BPU-Prüfung und die Ausschreibung/Vergabe der Maßnahme jeweils bis zu drei Monaten ausmachen können. Sollten einige Projekte nicht vorankommen, werden selbstverständlich andere Projekte parallel oder prioritär behandelt, sodass keine allgemeingültige Aussage zur Anfrage mit konkreten Zahlen/Projekten getroffen werden kann. Dies wurde bereits umfangreich in der BVV im Dezember 2019 vom damals noch zuständigen Bezirksstadtrat im Rahmen einer Bürgerfragestunde dargestellt.
Zu 3.
Zu 4.
Das Bezirksamt setzt die zusätzlichen Mittel für die Unterhaltung des Straßenlandes ein. Das ist ein wichtiger Schritt, um den seit Jahren bestehenden Sanierungsstau abzubauen. Zusätzlich nutzt das Bezirksamt - insbesondere das Straßen- und Grünflächenamt - Sondermittel des Landes Berlin.
Zu 5.
Die Unterhaltungsmittel werden am Jahresanfang komplett verplant und auf Unterkonten der vier Unterhaltungsbereiche aufgeteilt. Schwerpunkt und ohnehin oberste Priorität hat die Beseitigung von akuten Gefahrenstellen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen. Diese oberste Priorität ist seit Gründung des Tiefbauamtes nach der Wiedervereinigung selbstverständlich.
Zu 6.
Der konkret angeführte Problemfall ist kein Einzelfall. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen Straßen mit ähnlichen Problemlagen, insbesondere mit fehlenden oder unterdimensionierten Straßenentwässerungsanlagen. Diese Probleme sind kurzfristig nicht lösbar und bedürfen einen umfangreichen Planungsvorlauf unter Einbeziehung der Berliner Wasserbetriebe und von Senatsverwaltungen. Ohne ein leistungsfähiges Entwässerungssystem und der Bereitstellung entsprechender Investitionsmittel ist keine technisch sinnvolle und nachhaltige Lösung möglich. Diese Art der Maßnahmen sind nicht mehr der Straßenunterhaltung zuzuordnen.
Zu 7.
Der Straßenbaulastträger (Straßen- und Grünflächenamt - SGA) führt auf Antrag die Arbeiten durch, sofern die Finanzierung gesichert ist und personelle Kapazitäten vorhanden sind. Alternativ kann auf Antrag die Zustimmung zur Eigenherstellung durch den Vorhabenträger erteilt werden. Dieses ist dann der Fall, wenn personelle Kapazitäten nicht vorhanden sind und die Maßnahme sich in den laufenden Geschäftsprozess nicht einordnen lässt.
Für Schulen gelten folgende Regelungen: Bordsteinabsenkungen sind in der Regel nur dann erforderlich, wenn ein neues Schulgebäude mit der Notwendigkeit einer neuen Erschließung errichtet wird. Maßnahmen dieser Art sind Bestandteil der Bauplanungsuntersuchung und werden meist in Amtshilfe des SGA umgesetzt.
Alle sozialen Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der OE SPK haben Projektcharakter und sind für den jeweiligen Projektzweck (in der Regel Angebote der Stadtteilarbeit) nach haushaltsjährlichem Modus zuwendungsgefördert. In der Regel nutzen die Projekte Mietobjekte.
Die derzeit einzigen beiden Ausnahmen dauerhafterer lokaler Verortung stellen die beiden großen Nachbarschaftshäuser im Bezirk dar (NBH Ostseeviertel, NBH Orangerie), welche jedoch im Bezirkseigentum liegen.
Zu 8.
Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes gilt: Die Detailerschließung von Bauvorhaben durch Zufahrten oder Gehwegabsenkungen in den öffentlichen Straßen liegt in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamts (SGA). Dort kann die entsprechende Herstellung als für die Erschließung erforderlich erachtet und vom Vorhabenträger gefordert werden. Für die konkrete Qualität der Grundstückserschließung ist das Stadtentwicklungsamt nicht kompetent, bei den Genehmigungsprozessen wird insbesondere die formalrechtliche Erschließung geprüft und zu den städtebaulichen Verträgen liegt der Ausbau der öffentlichen Erschließung in den Händen des SGA.
Der Straßenbaulastträger kann jedoch bereits bestehende Anlieger nicht zum barrierefreien Umbau des Straßenlandes verpflichten. Dafür fehlt es an einer straßenrechtlichen Rechtsgrundlage. Vom Straßen- und Grünflächenamt können lediglich Empfehlungen gegeben werden, sofern die Baumaßnahmen bekannt werden. Der Straßenbaulastträger kümmert sich aber seit Jahren im Rahmen eines Sonderprogramms für den barrierefreien Umbau um Herstellung von Bordabsenkungen an besonders erforderlichen Stellen. Es sollte hierbei jedoch beachtet werden, dass dieses Programm dafür gedacht ist, bestehende Barrieren aufgrund des Bestandes zu beseitigen und somit nicht bei Neubauten die tangierenden Räume außerhalb der Baufelder barrierefrei zu gestalten.
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