Kleine Anfrage - KA/0293/VIII  

 
 
Nummer:KA/0293/VIIIEingang:05.03.2019
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:05.03.2019
Fraktion:BVO Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:19.03.2019
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:18.04.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:18.04.2019
  Fristverlängerung:10.04.2019
 
Betreff:Bleibt die Stelle der Mobilitätsmanger*in vakant?
Anlagen:
KA 0293-VIII TV PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Welches Anforderungsprofil hat die mit Drucksache 667/VIII angekündigte Stelle der Mobilitätsmanager*in?

 

2. Welche Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung würden sich durch die Arbeit der Mobilitätsmanager*in ergeben, wenn die Stelle beim Schul- und Sportamt oder alternativ bei der Klimaschutzbeauftragten angesiedelt würde?

 

3. Wer begleitet als Arbeitsschwerpunkt künftig die Umsetzung des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts für den Bezirk und des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts für die Bezirksverwaltung?

 

4. Bis wann soll die Stelle der Mobilitätsmanager*in besetzt werden?

 

5. Welcher freier Träger bzw. Kooperationspartner ist mit dem Betrieb der bezirklichen Jugendverkehrsschule (JVS) beauftragt, wie lange uft sein Vertrag und ab wann ist der Betrieb und Besuch der beiden Standorte der JVS wieder möglich?

 

6. Wie viele Menschen arbeiten an den beiden Standorten der JVS befristet angestellt, unbefristet angestellt, in Arbeitsmarktmaßnahmen (MAE- und FAV-Kräfte) oder als sonstige Mitarbeiter*innen?

 

7. Wie werden die an der JVS Beschäftigten fort- und weitergebildet und welche Qualifikationen zur Förderung klimafreundlichen Mobilitätsverhaltens bringen sie mit?

 

8. Wie möchte das Bezirksamt ohne Mobilitätsmanager*in die JVS als außerschulischen, generationsübergreifenden Lernort profilieren?

 

9. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Förderung klimafreundlichen Mobilitätsverhaltens hält das Bezirksamt für im Bezirk ansässige Betriebe und Unternehmen der Wohnungswirtschaft vor?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welches Anforderungsprofil hat die mit Drucksache 667/VIII angekündigte Stelle der Mobilitätsmanager*in?

 

  1. Welche Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung würden sich durch die Arbeit der Mobilitätsmanager*in ergeben, wenn die Stelle beim Schul- und Sportamt oder alternativ bei der Klimaschutzbeauftragten angesiedelt würde?

 

  1. Wer begleitet als Arbeitsschwerpunkt künftig die Umsetzung des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts für den Bezirk und des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts für die Bezirksverwaltung?

 

  1. Bis wann soll die Stelle der Mobilitätsmanager*in besetzt werden?

 

  1. Welcher freier Träger bzw. Kooperationspartner ist mit dem Betrieb der bezirklichen Jugendverkehrsschule (JVS) beauftragt, wie lange läuft sein Vertrag und ab wann ist der Betrieb und Besuch der beiden Standorte der JVS wieder möglich?

 

  1. Wie viele Menschen arbeiten an den beiden Standorten der JVS befristet angestellt, unbefristet angestellt, in Arbeitsmarktmaßnahmen (MAE- und FAV-Kräfte) oder als sonstige Mitarbeiter*innen?

 

  1. Wie werden die an der JVS Beschäftigten fort- und weitergebildet und welche Qualifikationen zur Förderung klimafreundlichen Mobilitätsverhaltens bringen sie mit?

 

  1. Wie möchte das Bezirksamt ohne Mobilitätsmanager*in die JVS als außerschulischen, generationsübergreifenden Lernort profilieren?

 

  1. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Förderung klimafreundlichen Mobilitätsverhaltens hält das Bezirksamt für im Bezirk ansässige Betriebe und Unternehmen der Wohnungswirtschaft vor?

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

Zu 1. 4.)

Nach Abstimmung im Bezirksamt wurde festgelegt, dass die Stelle des/der Mobilitätsmanager/in im Bereich Bezirksbürgermeister/in Klimaschutzbeauftragte/r angesiedelt wird.

Alle weiteren Schritte zur Ausschreibung und Stellenbesetzung werden vorbereitet, hierzu kann noch keine Auskunft gegeben werden.

 

 

Zu 5.)

Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH

Vertragslaufzeit: 01.04.2019 - 31.12.2019
(Stillschweigende Verlängerung um ein Jahr, sofern die Kooperationsvereinbarung nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsende von Auftraggeber oder -nehmer gekündigt wird)

 

Öffnungszeiten:

Baikalstr. 4   ab 15.04.19 Komplett (z.Zt. Mo bis Fr 8 - 15 Uhr und Sa 10 - 16 Uhr)

Malchower Weg 66  seit 02.04.19 Komplett Mo bis Fr 8 - 18 Uhr und Sa 10 - 16 Uhr

 

 

zu 6.)

Gegenwärtiger Stand an eingesetzten Hausmeistern (unbefristet) durch das Schul- und Sportamt:

 

Baikalstr. 4    1 (langwieriger Dienstausfall)

Malchower Weg 66  1 (langwieriger Dienstausfall)

 

Gegenwärtiger Stand an eingesetzten Honorarkräften (befristet) durch das Schul- und Sportamt:

 

Baikalstr. 4   2 (entfällt ab 01.05.)

Malchower Weg 66  2 (entfällt ab 01.05.)


Gegenwärtiger Stand an eingesetzten Personalkräften § 16i SGB II (befristet) durch den Träger:

 

Baikalstr. 4   3 von 6 (nach aktuellem Stand - ab 01.05. - 5 von 6)

Malchower Weg 66  3 von 6 (nach aktuellem Stand - ab 01.05. - 6 von 6)

 

In beiden Standorten arbeiten keine weiteren Dienstkräfte, auch keine FAV- oder AGH mit MAE-Kräften.

Ab Mai 2019 wird der Betrieb vollständig durch die Beschäftigten der Wendepunkt gGmbH in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Schulhausmeistern, ohne Honorarkräfte gehrleistet.

 

 

Zu 7.)

Die Geschäftsführung der Wendepunkt gGmbH informiert, dass Ansprüche auf beschäftigungsbegleitende Betreuung und Weiterbildung für das 1. Jahr während des sog. Coachings von eingesetzten und vertragsgebundenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemäß § 16i SGB II zum Betrieb der Jugendverkehrsschulen der zwei Standorte im Bezirk Lichtenberg geltend gemacht werden können. Sofern der/die Beschäftigte ein Schulungskurs besuchen möchte, muss dies bei dem/die Vermittler/in beantragt werden. Pro Person stehen Weiterbildungs- und Qualifizierungskosten bis zu 3.000,- EUR bereit.

 

In der Regel besitzen die Beschäftigten des Trägers keine Qualifikationen zur Förderung klimafreundlichen Mobilitätsverhaltens. Mit der befristeten Anstellung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemäß § 16i SGB II können einige Mitarbeitende des ehemaligen Beschäftigungsträgers im Rahmen desselben Projektes auf Arbeitserfahrung in den Standorten der Jugendverkehrsschulen im Bezirk Lichtenberg und Kenntnisse der Betriebsabufe zurückgreifen.

 

 

Zu 8.)

Gemäß der Bewerbung des Beschäftigungsträgers für den Betrieb von zwei Lichtenberger Jugendverkehrsschulen erwägt die Wendepunkt gGmbH mobilitätsfördernde lehrreiche Angebote im außerschulischen Bereich zu entwickeln und zu etablieren. Die Veranstaltungen sollen wöchentlich stattfinden und personengruppenübergreifend während der Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit Mo. - Fr. von 15 - 18 Uhr und Sa. 10 - 16 Uhr - attraktiv gestaltet - angeboten werden. Der Träger hat bereits Erfahrungen aus der Arbeit in den Jugendverkehrsschulen anderer Berliner Bezirke, die er dort seit 2014 betreibt, und ist im Stande, interessante Projekte generationsübergreifend an den Standorten der Jugendverkehrsschulen im Bezirk Lichtenberg umzusetzen.

 

Die Notwendigkeit zur Ausstattung der Jugendverkehrsschulen mit fachlich-pädagogisch qualifiziertem Personal in Lichtenberg (Baikalstr. 4, 10319 Berlin) und Hohenschönhausen (Malchower Weg 66, 13053 Berlin) erachtet der Bezirk als dringend erforderlich. Folglich wurde zu Beginn 2018 bei der SenBJF 1 Pädagogische Leitung (VZÄ) mit Abordnungs-/Abminderungsstunden ihrer Lehrtätigkeit an einer Schule beantragt und seitdem von dort gefordert, für die Förderung und Entwicklung der Jugendverkehrsschulen im Bezirk Berlin-Lichtenberg diese benannte zentrale Stelle vor Ort einzurichten. Die Beantragung und Stelleneinrichtung/-besetzung führte bis heute nicht zum Erfolg.

 

Neben den Schülerinnen und Schülern (schulische Radfahrausbildung - regulär in der 4. Jahrgangsstufe) sollten alle Bürgerinnen und Bürger im außerschulischen Bereich während des Angebotszeitraumes für die Öffentlichkeit ebenfalls eine qualifizierte Beratung und Betreuung i. R. d. Verkehrs- und Mobilitätserziehung erhalten können.

 

 

Zu 9.)

Die Frage kann seitens des Schul- und Sportamtes nicht beantwortet werden.

 

 
 

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