Kleine Anfrage - KA/0203/VIII  

 
 
Nummer:KA/0203/VIIIEingang:14.08.2018
Eingereicht durch:Hönicke, Kevin
Weitergabe:14.08.2018
Fraktion:Fraktion SPDFälligkeit:28.08.2018
Antwort von:BzStRin FamJugGesBeantwortet:12.09.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:12.09.2018
  Fristverlängerung:28.09.2018
 
Betreff:Zentrale Warteliste für Kitaplätze
Anlagen:
KA 0203-VIII Terminverlängerung  
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

Das Jugendamt äerte in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses, dass es in der Hauptverwaltung Bestrebungen gäbe, an einer zentral koordinierten Warteliste für Kitaplätze zu arbeiten. Dies bezüglich wird das Bezirksamt gefragt:  

 

  1. Ab welchem Zeitpunkt/Datum soll es diese zentrale Warteliste aus der Hauptverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen?

 

  1. Welche Anforderungen soll diese geplante zentrale Warteliste erfüllen?

 

  1. In wie weit werden die bezirklichen Jugendämter in die Erstellung dieser Warteliste eingebunden?

 

  1. Was spricht dagegen, dass Lichtenberg eine eigene zentrale Warteliste zumindest für Plätze im Eigenbetrieb NordOst und andere freiwilligen teilnehmenden Träger - erstellt?

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Ab welchem Zeitpunkt/Datum soll es diese zentrale Warteliste aus der Hauptverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen?
  2. Welche Anforderungen soll diese geplante zentrale Warteliste erfüllen?
  3. In wie weit werden die bezirklichen Jugendämter in die Erstellung dieser Warteliste eingebunden?
  4. Was spricht dagegen, dass Lichtenberg eine eigene zentrale Warteliste – zumindest für die Plätze im Eigenbetrieb NordOst und andere freiwillige teilnehmende Träger – erstellt?

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie um Beantwortung gebeten; diese teilte im Ergebnis folgendes mit:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

 

Gemäß § 16 Absatz 1 des Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) werden Betreuungsverträge dezentral zwischen dem Träger einer Einrichtung (Anbieter) und den Erziehungsberechtigten geschlossen. Insofern besteht auf Seiten der Träger eine Vertragsautonomie, die auch die Zuständigkeit für das Führen und Pflegen von Wartelisten umfasst.

 

Eine zentrale Warteliste, über die der Zugang von Eltern und Kindern zu den mehr als 2.500 Kindertageseinrichtungen gesteuert wird, ist hingegen nicht mit diesen gesetzlichen Regelungen in Übereinkunft zu bringen und wäre auch faktisch kaum umsetzbar, soweit damit eine zentrale Platzvergabe von über 175.000 Plätzen durch die Verwaltung verbunden wäre.

 

In diesem Sinne stellt das seit dem Jahr 2014 über die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) bereitgestellte Fachverfahren ISBJ-Vormerkung auch keine zentrale Vormerkliste zur Verfügung, sondern bietet allen Trägern (als den zuständigen Adressaten) die Möglichkeit, ihre eigenen dezentralen Wartelisten mit der ISBJ-Vormerkung abzugleichen. Über den Abgleich erhalten die Träger Informationen zum Status der auf ihren Listen erfassten Kinder. Dieses Fachverfahren, das in § 19 Absatz 6 KitaFöG verankert ist, richtet sich allerdings an die Träger, nicht jedoch an die Erziehungsberechtigten.

 

Tatsächlich nutzen die Träger, u. a. auch die  Berliner Kita-Eigenbetriebe, das Verfahren ISBJ-Vormerkung ebenso wie die bezirklichen Jugendämter (die dort auch als Träger hinterlegt sind) bereits heute für ihr internes Wartelistenmanagement.

 

Angesichts des auf allen Seiten erkennbaren hohen Aufwands für die Kitaplatzsuche prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gegenwärtig im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsmaßnahmen (bspw. Einführung Service-Konto Berlin)glichkeiten zur Unterstützung und stärkeren Einbeziehung von Erziehungsberechtigten bei der Kitaplatzsuche.

 

Angedacht wird v. a. die Option einer IT-gestützten unverbindlichen Registrierung von Eltern-anfragen auf den ca. 2.500 dezentralen träger- und/oder einrichtungsbezogenen Listen, nicht hingegen die Einführung einer zentralen Warteliste.

 

Ferner ist eine Modernisierung des Kitaverzeichnisses Berlin, die Einführung einer elektronischen Berechnung von freien Platzkapazitäten, eine Anbindung an das Service-Konto sowie eine weitere Verzahnung zum Prozess „Beantragung eines Kitagutscheins“ vorgesehen.

 

Nach derzeitiger Planung soll die Modernisierung des Kitaverzeichnisses bis Ende 2018 erfolgen. Die Einführung der erweiterten Funktionen zur Einbindung der Erziehungsberechtigten sollen vorbehaltlich der noch ausstehenden konzeptionellen und technischen Maßnahmen möglichst im 1. Halbjahr 2019 realisiert werden.

 

Mit Blick auf die hier skizzierten rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen sind bezirksindividuelle Lösungen unabhängig von der Unwirtschaftlichkeit paralleler Lösungen nicht möglich bzw. zielführend.

 

 

 
 

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