Kleine Anfrage - KA/0157/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Für welche Bushaltestellen (des VBB) in Lichtenberg ist der Bezirk nicht Straßenbaulastträger?
2. Welche Rechtsgrundlagen erfordern den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen?
3. Welche technischen Merkmale (Haltestellenkap, „Kasseler Bord“, Blindenleitsystem o. ä.) zeichnet eine idealtypische, barrierefreie Bushaltestelle aus?
4. Wie hoch ist der Anteil der Bushaltestellen in der Straßenbaulast des Bezirks, die die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen?
5. Was unternimmt der Bezirk, um, wie rechtlich in § 8 Abs. 3 PBefG vorgesehen, sämtliche Bushaltestellen in seiner Baulast bis zum 01. Januar 2022 barrierefrei zu ertüchtigen?
6. Gibt es eine Prioritätenliste für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen? Wenn ja, wie wird diese mit dem Behindertenbeirat und anderen Interessengruppen abgestimmt?
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:
Zu 1.) Der Bezirk ist für alle Bushaltestellen auf Ingenieurbauwerken (Brücken) nicht zuständig.
Zu 2.) Die Frage wurde mit Frage 5 schon teilweise selbst beantwortet. Nach Landesrecht wird der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Berliner Straßengesetz und der entsprechenden Ausführungsvorschriften allgemein geregelt. Zu 3.) Auf Grund der unterschiedlichsten Randbedingungen, wie z. B. Vorhandensein eines Radweges oder nicht, Lage am Fahrbahnrand (z. B. Busbucht, Kap oder dem Regelfall der geradlinigen Bordführung), Anzahl und Länge der Busse, müssen hier immer die Einzelfälle betrachtet werden. In der Fragestellung sind bereits die wichtigsten Merkmale, wie Kasseler Borde und Blindenleitsystem aufgeführt.
Zu 4.) Hierzu wird keine Statistik geführt. Eine Überprüfung aller Haltestellen ist mit dem zur Verfügung stehenden Personalbestand nicht möglich.
Zu 5.) Für die Durchsetzung des angeführten Paragrafen des PbefG ist der Aufgabenträger (SenUVK) zuständig – nicht der Bezirk.
Zu 6.) Es gibt hierzu keine Prioritätenliste.
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