Gesundheitsamt - Infektions-, Katastrophen- und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Leitung

  • Herr Stemmler
    Telefon (030) 90296-7507
    Telefax (030) 90296-7515
    E-Mail

    Amtsleitung und Amtsarzt

Informationen

Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz

Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
  • Trink-und Badewasserhygiene,
  • Schimmelbefall im Wohnraum,
  • Innenraumschadstoffe,
  • Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Impfberatung,
  • Schutzmaßnahmen bei Fernreisen,
  • Infektiöse Durchfallerkrankungen,
  • Zeckenbisse: vorbeugende Maßnahmen,
  • Rattenbefall,
  • Schädlinge im Wohnbereich,
  • Schutzmaßnahmen bei Fernreisen,
  • Orts-und Gewerbehygiene,
  • Infektionsschutz und Desinfektion.
  • MRSA-Netzwerk
  • Hitzeschutz

Bei speziellen Umweltthemen wie Lärmschutz, Abfallvermeidung, Luft- und Bodenbelastung vermitteln wir den Kontakt zum Amt für Umwelt und Natur

Kontakt

  • Innendienst

    Telefon: (030) 90296-7552
    Telefax: (030) 90296-7553
    E-Mail

  • Sprechzeiten

  • Montag, Dienstag, Mittwoch
    Donnerstag
    Freitag

    07:30 – 11:30 und 13:00 – 15:00 Uhr
    07:30 – 11:30 und 13:00 – 18:00 Uhr
    07:30 – 12:00 Uhr
    und nach telefonischer Vereinbarung

Lebensmittelpersonalhygiene

Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin

Sie erhalten bei uns die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei der Erstbelehrung erfahren Sie, bei welchen Erkrankungen und Krankheitsbeschwerden Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich verboten ist und was Sie beim Umgang mit Lebensmitteln aus hygienischer Sicht zu beachten haben.

Bitte buchen Sie einen Termin über das Serviceportal. Bürger*innen ohne Termin können nicht bedient werden. Pro Person muss ein Termin gebucht werden.
Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet – langfristige Termine werden nicht angeboten. Nicht pünktlich wahrgenommene Termine verfallen.

Das Lesen der schriftlichen Belehrung ist Voraussetzung für die Aushändigung der Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die schriftliche Belehrung finden Sie hier. Um sicherzustellen, dass Sie die Belehrungsunterlagen gelesen und verstanden haben, werden Ihnen im Gesundheitsamt Fragen zum Inhalt der schriftlichen Belehrung gestellt. Können die Fragen vor Ort nicht ausreichend beantwortet werden, kann die Bescheinigung nach §§ 42,43 IfSG mangels ausreichender Kenntnisse nicht ausgestellt werden. In diesen Fällen ist ein erneuter Termin notwendig.

Schulen können sich für befristete Praktikumsbescheinigungen sowie Großunternehmen für Bescheinigungen gemäß § 43 IfSG ab einer Gruppengröße von 5 Personen per E-Mail mit der Lebensmittelpersonalhygiene im Gesundheitsamt Lichtenberg von Berlin zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.

Die Bescheinigung (so genannte “Rote Karte”) über die Erstbelehrung kostet 20,00 Euro und ist bargeldlos mit Girocard oder debit Kreditkarte (Master und Visa) zu bezahlen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass mit Anmeldebescheinigung mit.
Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Wenn die Erstbelehrung für ein Schülerpraktikum benötigt wird, ist bitte der Schüler- oder Personalausweis vorzulegen.
Alte Bescheinigungen nach dem §18 Bundesseuchengesetz (“Rote Karte”) sind weiterhin gültig, wenn sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen.

Das Gesundheitsamt Lichtenberg ist zuständig, wenn sich Ihr Arbeitsort in den Bezirken: Lichtenberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf befindet. Sollte noch kein Arbeitsort bekannt sein, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk in dem sich Ihr Wohnort befindet.

Wohnen Sie außerhalb von Berlin und arbeiten in Berlin, dann legen Sie bitte einen Nachweis Ihres Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung) vor.

Befindet sich Ihr Arbeitsort in einem anderen Bezirk, melden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt Berlin Mitte oder Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.

Kontakt

  • Sprachinformation

    Telefon: (030) 90296-7241

  • Telefonische Auskünfte

    Telefon (030) 90296-7240 /-7242
    Montag – Mittwoch 7:30 – 8:30 Uhr
    Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

  • Kontakt

Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen

Zachertstr. 75, 10315 Berlin

  • Wir beraten Sie in allen ärztlichen, seuchenhygienischen und sozialen Belangen, die Tuberkulose oder andere Lungenkrankheiten betreffend.
  • Wir untersuchen Sie bei einem Tuberkuloseverdacht und betreuen Sie auch während und nach einer Tuberkuloseerkrankung.
  • Wir bieten Ihnen eine soziale wie auch gesundheitspädagogische Beratung im Umgang mit der Krankheit Tuberkulose und begleiten Betroffene sowie auch deren Angehörige.
  • Wir führen die Gesundheitskontrolle gemäß des Infektionsschutzgesetzes bei Kontaktpersonen von Erkrankten durch, um eine Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern.
  • Wir stellen ärztliche Tuberkulose-Atteste für Auslandsaufenthalte aus (diese Leistung ist kostenpflichtig).
  • Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung an Ämter und Stiftungen und vermitteln Hilfen, zum Beispiel nach dem Wohngeldgesetz, Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Schwerbehindertengesetz, Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).

Sprechstunden für Betroffene und Kontaktpersonen (Ärztliche Tuberkulose-Atteste für Auslandsaufenthalte)

  • Anmeldung

    Telefon: (030) 90296-4971
    Telefax: (030) 9028-7017
    E-Mail

  • Dienstag
    Donnerstag

    08:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr
    14:00 – 18:00 Uhr

Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument, Ihr Anschreiben, und ihren Impfausweis (Röntgenpass) mit.

Bitte beachten sie, dass die Sprechstunde ausschließlich für den genannten Personenkreis abgehalten wird. Ihr Anliegen kann nur in den dazu ausgewiesenen Sprechzeiten bearbeitet werden.

Sondersprechstunden für Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime (nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes)

  • Anmeldung

    Telefon: (030) 90296-497
    Telefax: (030) 9028-7017
    E-Mail

  • Montag
    Mittwoch

    08:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr
    08:00 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr

Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument, das Anschreiben (ggf. ihren Impfausweis und Röntgenpass) mit.

Bitte beachten sie, dass die Sprechstunde ausschließlich für den genannten Personenkreis abgehalten wird. Ihr Anliegen kann nur in den dazu ausgewiesenen Sprechzeiten bearbeitet werden.