Drucksache - DS/0941/VII  

 
 
Betreff: Bündnis für Wohnen modifizieren und Wohnraum für Flüchtlinge bereitstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, PIRATEN LichtenbergBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
17.12.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKKE., PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag DIE LINKE., PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
BE Soziales PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber der HOWOGE dafür einzusetzen, dass die im

Kooperationsvertrag "Wohnungen für Flüchtlinge (WfF)" vereinbarten Kontingentwohnungen für Flüchtlinge im vollen Umfang angeboten werden.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht sich mit den Unterzeichnenden des "Bündnis für

Wohnen" dafür einzusetzen, dass Flüchtlingen in Lichtenberg ein festes Kontingent bzw. ein

bestimmter Anteil an Wohnungen nach dem Vorbild des Kooperationsvertrags bereitgestellt

wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sowohl die HOWOGE als auch die anderen Mitglieder des "Bündnis für Wohnen" über diesen BVV-Beschluss in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.

 

In ihrer Antwort bestätigt die HOWOGE, dass sie im Rahmen der Erfüllung des Kooperationsvertrages die Verpflichtung hat, im Jahr 2014 insgesamt 58 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Diese beziehen sich auf den gesamten Wohnungsbestand der HOWOGE, nicht nur auf den im Bezirk Lichtenberg gelegenen.

Die HOWOGE versichert, diese Verpflichtung in vollem Umfang zu erfüllen, sofern ihr durch die zuständige Stelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales genügend geeignete Interessenten benannt werden und mit diesen Mietverträge abgeschlossen werden können.
 

Die anderen Bündnispartner äußern Bedenken, da die Forderung dieses BVV-Beschlusses "die bisher formulierten Ziele des Bündnisses in einer Art und Weise weiter zu entwickeln versuchen, welche von den Unterzeichnern so nicht beabsichtigt waren", so z.B. die Stellung der WBG "Neues Berlin".

 

Auch das Bezirksamt betrachtet die Bereitstellung eines festen Kontingentes von Wohnungen für Flüchtlinge innerhalb des "Bündnis für Wohnen" als nicht umsetzbar. Die Unterbringung von Flüchtlingen wird zentral vom Landesamt für Gesundheit und Soziales gesteuert und liegt nicht in der Verfügung des Bezirksamtes. Unabhängig davon setzt sich der Bezirk im Rahmen seiner Möglichkeiten und in vorbildlicher Art und Weise erfolgreich für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Lichtenberg ein.

 

 
 

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