Kleine Anfrage - KA/0538/VII  

 
 
Nummer:KA/0538/VIIEingang:11.03.2015
Eingereicht durch:Klein, Hendrikje
Weitergabe:11.03.2015
Fraktion:Fraktion DIE LINKE.Fälligkeit:25.03.2015
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:25.03.2015
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:30.03.2015
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Städtebauliche Verträge in Lichtenberg
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Welche aktuell gültigen städtebaulichen Verträge gibt es in Lichtenberg? (Bitte die Art und den Inhalt darstellen)

 

  1. Wie werden diese aktuellen städtebaulichen Verträge umgesetzt? (Bitte Zeitrahmen und die konkreten bzw. angedachten Umsetzungsmaßnahmen darstellen)

 

  1. Sind weitere städtebauliche Verträge mit Partnern in Lichtenberg angedacht? Wenn ja welche?

 

  1. Welche städtebaulichen Verträge wurden in den letzten fünf Jahren in Lichtenberg umgesetzt? (Bitte Zeitraum und Umsetzungsmaßnahmen darstellen)

 

  1. Welche städtebaulichen Verträge konnten in den letzten fünf Jahren aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden?

 

  1. Am 28.08.2014 wurden die Leitlinien für das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung vom damals zuständigen Senator unterzeichnet. Damit gingen die berlinweit einheitlichen Regelungen für städtebauliche Verträge im Rahmen von Bebauungsplanverfahren in die Anwendung. Welche Auswirkungen haben diese Leitlinien auf Verfahren in Lichtenberg?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche aktuell gültigen städtebaulichen Verträge gibt es in Lichtenberg? (Bitte die Art und den Inhalt darstellen)

 

  1. Wie werden diese aktuellen städtebaulichen Verträge umgesetzt? (Bitte Zeitrahmen und die konkreten bzw. angedachten Umsetzungsmaßnahmen darstellen)

 

  1. Sind weitere städtebauliche Verträge mit Partnern in Lichtenberg angedacht? Wenn ja welche?

 

  1. Welche städtebaulichen Verträge wurden in den letzten fünf Jahren in Lichtenberg umgesetzt? (Bitte Zeitraum und Umsetzungsmaßnahmen darstellen)

 

  1. Welche städtebaulichen Verträge konnten in den letzten fünf Jahren aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden?

 

  1. Am 28.08.2014 wurden die Leitlinien für das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung vom damals zuständigen Senator unterzeichnet. Damit gingen die berlinweit einheitlichen Regelungen für städtebauliche Verträge im Rahmen von Bebauungsplanverfahren in die Anwendung. Welche Auswirkungen haben diese Leitlinien auf Verfahren in Lichtenberg?

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu 1.)

 

Städtebauliche Verträge im Sinne des § 11 Baugesetzbuch werden im Zusammenhang mit Bebauungsplänen wirksam.

 

Die folgenden genannten Bebauungspläne sind in Verbindung mit städtebaulichen Verträgen festgesetzt und damit rechtskräftig.

 

B-Plan

Vertragsart

Inhalt

 

XVII-50aa

Gartenstadt Karlshorst

 

Städtebaulicher Vertrag

 

  • Herstellung öffentlicher Erschließungs-anlagen (Straßen)
  • Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft
  • Durchführung ggf. erforderlicher Bodenverunreinigungen
  • Herstellung einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz
  • Sicherstellung, dass im Einzugsbereich Kita hergestellt wird
  • Übertragung von Grundstücksflächen (Straßen, Parkanlage)

 

XXII-39

Am Gehrensee

 

Städtebaulicher Vertrag

 

  • Herstellung öffentlicher Erschließungs-anlagen (Straßen)
  • Herstellung öffentlicher Grünflächen
  • Bau einer Kita mit 40 Plätzen
  • Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft
  • Übertragung von Grundstücksflächen (Straßen, Parkanlage)

 

11-6

Am Wartenberger Luch

 

Städtebaulicher Vertrag

 

  • Herstellung öffentlicher Erschließungs-anlagen (Straße)
  • Herstellung einer öffentlichen Grünfläche am Hechtgraben
  • Herstellung eines öffentlichen Kinderspielplatzes
  • Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft
  • Übertragung von Grundstücksflächen (Straße, Spielplatz)

 

11-27

Nachtkoppel (Wartenberg)

 

Städtebaulicher Vertrag

 

  • Herstellung einer öffentlichen Grünfläche
  • Kostenübernahme für öffentlichen Gehweg
  • Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft
  • Übertragung von Grundstücksflächen (Grünfläche)

 

11-35

Wartenberger Straße/Gehrensee-straße

 

Städtebaulicher Vertrag

 

  • Herstellung öffentlicher Erschließungs-anlagen (Straßen)
  • Herstellung eines öffentlichen Kinderspielplatzes

 

11-47a

GuD Klingenberg

 

Städtebaulicher Vertrag

 

  • Stilllegung des bestehenden HKW
  • Neubau GuD
  • Sozialplanverfahren für Gaswerksiedlung
  • Altlastensanierung
  • Architektonische und landschafts-architektonische Gestaltung des neuen Kraftwerks
  • Ausgleichsmaßnahmen nach Natur-schutzrecht
  • Übertragung von Grundstücksflächen (Grünzug)
  • Die für eine ungedeckte Sportanlage vorgesehene Fläche wird mittels eines Erbbaurechtsvertrages dem Land Berlin zur Verfügung gestellt.

 

11-54

Wohnen am Hechtgraben

 

Städtebaulicher Vertrag

 

  • Herstellung eines öffentlichen Gehweges
  • Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft
  • Übertragung von Grundstücksflächen (Gehweg, Grün)
  • Sicherung der Schmutz- und Regenwasserentsorgung für das Grundstück Schweriner Ring 27 (derzeit Jugendfreizeiteinrichtung)

 

 

 

Zu 2.)

 

B-Plan

Stand der Umsetzung

 

XVII-50aa

Gartenstadt Karlshorst

 

Die Herstellung der öffentlichen Erschließung "Gartenstadt Karlshorst I" ist weitgehend abgeschlossen. Im nördlichen Teilbereich steht der Herstellung der Planstraßen 1 (Kirchdorfer Straße) und 2 (Frauenauer Straße) noch der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem LiFo und der WPK Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH entgegen. Die Ordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Beseitigung von Bodenverunreinigungen, Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz, Baumpflanzungen auf den Grundstücken und in den öffentlichen Straßen etc.) werden im Zuge der Baumaßnahmen durchgeführt. Sie sind vollständig begonnen und zum großen Teil bereits umgesetzt worden. Die Ausgleichsmaßnahmen im Biesenhorster Sand, die auch künftige Pflegemaßnahmen umfassen, sollen in den nächsten 6 Jahren umgesetzt werden. Mit der Herstellung der Parkanlage soll Ende dieses Jahres begonnen werden. Für die erforderliche Kindertagesstätte, die in der südlichen Gartenstadt Karlshorst errichtet werden soll, wurde bereits ein Bauantrag gestellt. Die Übergabe der Grundstücke ist teilweise bereits erfolgt und soll spätestens 2020 abgeschlossen sein.

 

XXII-39

Am Gehrensee

 

Im Vertrag wurde von voraussichtlich 10 Jahren ausgegangen. Die Bebauung erfolgt sukzessive und parallel dazu die Erschließungsmaßnahmen. Zu den Details für die Kita und die öffentlichen Straßen existieren separate Verträge.

Bisher nur geringfügige Umsetzung, da Fläche weitestgehend noch unbebaut (außer Johan-Jacob-Engel-Straße, Dörferweg teilweise und Am Gehrensee teilweise).

Es hat einen Eigentümerwechsel gegeben.

 

11-6

Am Wartenberger Luch

 

Sämtliche Anlagen sind bereits hergestellt und nutzbar. Bis auf eine Restmängelbeseitigung den Grünzug betreffend sind alle Anlagen abgenommen worden und bereits öffentlich gewidmet. Grundstücksübertragungsverträge an das Land Berlin stehen kurz bevor.

 

11-27

Nachtkoppel (Wartenberg)

 

Die vereinbarte Summe für den Gehweg ist an das Bezirksamt gezahlt worden. Der Gehweg wurde noch nicht hergestellt.

Durch Insolvenz des Vertragspartners kam es nicht zur Herstellung der öffentlichen Grünfläche. Die vorliegende Bürgschaft konnte bisher nicht gezogen werden, da die in Vorleistung zu erbringenden Mittel bisher nicht zur Verfügung standen.


 

11-35

Wartenberger Straße/Gehrensee-straße

 

Der Bau der öffentlichen Straßen hat begonnen. Der Spielplatz ist innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss herzustellen.

 

11-47a

GuD Klingenberg

 

Es erfolgte bis dato nur der Grundstückserwerb zur Herstellung eines öffentlichen Grünzuges entlang des Hohen Wallgrabens (HWG).

Weitere Maßnahmen sind erst möglich nach Stilllegung des Heizkraftwerkes und nach Neubau des GUD-Klingenberg.

 

11-54

Wohnen am Hechtgraben

 

Sämtliche Anlagen sind bereits hergestellt und nutzbar. Die Maßnahmen sind bis auf die Beseitigung von Restmängeln bei Ersatzmaßnahmen (Baumpflanzungen) erledigt.

 

 

Zu 3.)

 

Bei folgenden Bebauungsplanverfahren und vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren sind städtebauliche Verträge bzw. Durchführungsverträge geplant:

 

  • XVII-50ab "Gartenstadt Karlshorst II"
  • 11-9c "Östlich Konrad-Wolf-Straße 45-46"
  • 11-24 VE "Östlich Arendsweg"
  • 11-29 "Verlängerte Waldowallee"
  • 11-38 "Weißenseer Weg 76"
  • 11-47b "Wohnpark Hönower Wiesenweg"
  • 11-60 "Gotlindestraße 2/20"
  • 11-65 VE "Buchberger Straße 5"
  • 11-72 VE "Alt-Friedrichsfelde 69-71"
  • 11-73 VE "Wartenberger Straße"
  • 11-93 "Frankfurter Allee 135"
  • 11-94 VE "Westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße"
  • 11-95 VE "Wartenberger Straße/Gehrenseestraße/Wollenberger Straße"

 

 

Zu 4.)

 

In den letzten 5 Jahren erfolgte Umsetzungsmaßnahmen sind der Tabelle zu 2.) zu entnehmen.

 

Darüber hinaus wurden bei folgenden Bebauungsplänen vertraglich vereinbarte Maßnahmen umgesetzt:

 

B-Plan

Umgesetzte Maßnahmen

 

XXII-6d

Niederbarnimer Eisenbahn zwischen Suermondtstraße und Degnerstraße

 

Entsiegelung einer Fläche an der Ribnitzer Straße und Rasenansaat

 

11-14a

Wohnpark Karlshorst

 

Vollständige Umsetzung des Vertrages erfolgt,

Herstellung Erschließung, öffentlicher Grünflächen, Kindertagesstätte, Spielplatz, Schallschutzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft

 

 

Zu 5.)

 

Siehe Tabelle zu 2.)

 

 

Zu 6.)

 

Die Anwendung des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung soll Voraussetzung sein für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, welches der Sicherung von Wohngebieten dient. Damit sind im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses Verhandlungen mit den potentiellen Investoren verbunden mit dem Ziel, eine Zustimmungserklärung seitens des Investors zu den Eckpunkten des Berliner Modells zu erlangen. Auch auf bereits laufende Verfahren ist das Berliner Modell anzuwenden.

Die ersten Erfahrungen haben offenbart, dass sowohl im Bezirk als auch bei den Investoren erhebliche Unsicherheiten bestehen bei der Anwendung des Berechnungsinstrumentes und der Bewertung der Angemessenheit möglicher Leistungspflichten.

Die Anwendung des Modells führt zu zeitlichen und personellen Mehraufwendungen bei beiden Vertragspartnern, so dass sich damit das Planverfahren insgesamt verlängert.

Aufgrund der nicht vorhandenen Erfahrungen mit diesem Modell in Berlin können rechtliche Probleme, die voraussichtlich erst nach Abschluss des Vertrages und Festsetzung des B-Planes erkennbar werden, nicht ausgeschlossen werden.

 

 
 

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