Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
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Inhaltsspalte
Lokales Soziales Kapital (LSK)
Programmziel
Durch das Programm LSK werden im Land Berlin Mikroprojekte finanziell unterstützt, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern.
Die Förderung wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt.
Wesentliche Ziele des Programms sind:
- Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
- die soziale Integration benachteiligter Zielgruppen fördern
- kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
- einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten
Die Förderung
Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird. Eine Einreichung der Kostenbelege zu Prüfzwecken ist nicht erforderlich.
Verfahren
Vorschläge für Projekte können bei den Geschäftsstellen der BBWA nach öffentlicher Bekanntgabe des Ideenaufrufs eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Gremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden von der zgs consult GmbH aufgeforderten, einen Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EUREKA 2.0 zu stellen. Nach Prüfung des Antrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid und kann mit der Umsetzung beginnen.
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Bürgertelefon 115
Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ereignisse führen zu einem hohen Anrufaufkommen und leider zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Bürgertelefons 115. Bitte nutzen Sie auch die schriftlichen Kontaktwege der Behörden.
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