Kaskelkiez wird unter Milieuschutz gestellt

Pressemitteilung vom 13.04.2017

Auf der gestrigen Sitzung des Lichtenberger Bezirksamtes wurde die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung (umgangssprachlich Milieuschutzsatzung) für den Kaskelkiez beschlossen. Grundlage dafür sind die Ergebnisse eines Gutachtens, das der Fachbereich Stadtplanung beauftragt und in den letzten Wochen ausgewertet hat.
Die Gutachter der TOPOS Stadtforschung kommen darin zu der Einschätzung, dass es noch erhebliche bauliche Aufwertungspotentiale in dem Gebiet gibt. Außerdem belegt das Gutachten, dass Menschen, die in den Kaskelkiez ziehen, in der Tendenz deutlich jünger und einkommensstärker sind als die Menschen, die dort bereits leben.

Die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Birgit Monteiro (SPD), erklärt:
„Das Gutachten weist nach, dass sich das Milieu im Kaskelkiez derzeitig wandelt und ohne unser Eingreifen weitere Verdrängungen zu erwarten wären. Dies ist auch der wesentliche Unterschied zu den beiden anderen Untersuchungsgebieten, dem Weitlingkiez und der Frankfurter Allee Nord. Dort ist das Milieu relativ stabil. Die Bezirksverordnetenversammlung hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Milieus in gefährdeten Gebieten geschützt werden sollen. Dies tun wir, indem wir für den Kaskelkiez eine Milieuschutzsatzung aufstellen. Die beiden anderen untersuchten Gebiete behalten wir als sogenannte Beobachtungsgebiete ebenfalls im Blick.“

Erfahrungsgemäß führt besonders die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zur Verdrängung. Mit der Milieuschutzsatzung ist diese Umwandlung nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Luxussanierungen sind eine weitere Ursache von Verdrängung. Zukünftig sind rund um die Kaskelstraße nur noch Sanierungen erlaubt, die den üblichen Wohnstandard bzw. den Mindeststandard der Energieeinsparverordnung herstellen. Luxussanierungen dürfen nicht mehr genehmigt werden.

Bezirksstadträtin Birgit Monteiro (SPD) würde gern weiter gehen:
„Milieuschutzsatzungen sind ein städtebauliches Instrument, mit denen wir Verdrängungen, die aus städtebaulichen Gründen erfolgen, verhindern können. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für Verdrängung sind jedoch vor allem die allgemeine Mietpreisentwicklung sowie dauerhafte Kostensteigerungen durch die Modernisierungsumlage verantwortlich, gegen die wir auf Bezirksebene nicht angehen können. Hier sind Landes- und Bundesregierung gefragt, Mietpreise wirkungsvoll zu begrenzen und damit Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen.“

Weitere Informationen
Christian Paulus
Referent der Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
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