Antragstellung zur Förderung von Erholungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2014 - Antragsfrist läuft

Pressemitteilung vom 19.11.2013

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe aus Lichtenberg können für sozialpädagogische Ferienmaßnahmen mit Lichtenberger Kindern, Jugendlichen und Familien in den Ferien 2014 finanzielle Zuwendungen beantragen.

Die Antragsfrist für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen läuft bis zum 16. Dezember 2013.

Der Förderbetrag beträgt maximal 20,00 Euro je Tag und Teilnehmer/in des sozialpädagogischen Ferien- und Freizeitprojektes. Für wohnortnahe Erholungsmaßnahmen ohne Übernachtung beträgt der Förderbetrag maximal 10,00 Euro je Tag und Teilnehmer/in. Für eine angemessene Anzahl von Betreuer/innen können Zuschüsse in Höhe von 10,00 Euro pro Tag beantragt werden.

Der Förderbetrag für Familienerholungsmaßnahmen beträgt maximal 20,00 Euro je Tag und erwachsenen Teilnehmer/in und 10,00 Euro je Tag und teilnehmenden Kind für wohnortnahe Maßnahmen 7,50 Euro pro Tag und Teilnehmer/in.
Für eine angemessene Anzahl von Betreuer/innen können Zuschüsse in Höhe der entsprechenden Maßnahme beantragt werden.

Für alle Maßnahmen gilt als Qualitätsstandard das vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossene „Gütesiegel für freie Träger der Jugendarbeit, die Ferien- und Erholungsmaßnahmen durchführen“, sowie die Richtlinien für Kinder-, Jugend- und Familienerholungsmaßnahmen.

Ein Anspruch der Antragsteller/in auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Eine Bewilligung kann nur erfolgen, wenn ein Beschluss zum Haushaltsgesetz für das Land Berlin durch das Abgeordnetenhaus vorliegt.
Bei Bedarf steht die Verwaltung des Jugendamtes den freien Trägern für eine Beratung zur Verfügung.

Hintergrund:
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, gewährt nach § 74 SGB VIII in Verbindung mit § 47 AG KJHG nach Maßgabe des Bezirksamtsbeschlusses vom 20.04.2004 sowie vom 23.11.2004 bzw. des Jugendhilfeausschussbeschlusses vom 06.10.2009, 01.10.2014 und den Ausführungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf der Grundlage der §§ 8 und 9 AG KJHG Zuwendungen für sozialpädagogische Kinder-, Jugend- und Familienerholungsmaßnahmen.

Die Anträge auf Zuwendungen richten Sie bitte an:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Jugend und Gesundheit
z. H. Frau Kauffmann-Blüher, Jug RD 431
Große-Leege-Str. 103 (Raum 821)
13055 Berlin

Der Antrag ist formgebunden und entsprechende Formblätter sowie die Richtlinien können unter der Telefonnummer (030) 902965154 oder per Mail angefordert werden.

Weitere Informationen:
Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit
Frau Dr. Obermeyer
Telefon: (030) 90296 6300 | Email