Schwangerschaftskonfliktberatung

Beratung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt sowie Ausstellung des Beratungsscheins.

  • Bei nichtkrankenversicherten Schwangeren: ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft
  • Medizinische und psychosoziale Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik (Pränataldiagnostik)
  • Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
  • Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
  • Beratung zu Adoptionsverfahren

Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung kann auch anonym in Anspruch genommen werden.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.

Voraussetzungen

  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und einem etwaigen Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Standorten des Zentrums für Familienplanung in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig