Behördliche Anlaufstellen

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF): Es registriert Sie als Asylbewerber/in und ermittelt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Weitere Informationen finden Sie unter: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das BAMF nimmt Ihren Asylantrag entgegen, prüft ihn und entscheidet darüber. Diese Entscheidung kann unterschiedlich lange dauern, je nachdem, wie schwierig die Prüfung Ihres Asylbegehrens ausfällt. Weitere Informationen finden Sie unter: Ausländerbehörde: Sie stellt nach Abschluss des Asylverfahrens die nötigen Aufenthaltsdokumente aus. Weitere Informationen finden Sie unter: Bundesagentur für Arbeit: Wenn Sie aus einem Herkunftsland mit hoher Aussicht auf Anerkennung kommen, werden Sie hier über Arbeitsmöglichkeiten beraten. Weitere Informationen finden Sie unter: Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg: Die Jobcenter sind eine gemeinsame Einrichtung der Bezirksämter und der Agentur für Arbeit. In gemeinsamer Trägerschaft werden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) erbracht. Weitere Informationen finden Sie unter: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Das Bezirkamt bietet Diesntleistungen für die Einwohner*innen des Stadtbezirkes an. Die jeweiligen Fachämter und ihre Aufgaben finden Sie unter: Willkommenszentrum Berlin: Das Willkommenszentrum bietet eine Erstorientierungsberatung, eine aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung und eine Beratung zum Arbeitsmarktzugang sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.