Drucksache - DS/2075/V  

 
 
Betreff: Immobiliengeschäfte der Markthalle-Neun-Betreiber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Haben die Betreiber der Markthalle Neun die Immobilien (Wrangelstraße 23 & Eisenbahnstraße 40-41), die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Markthalle befinden, im Rahmen eines gewöhnlichen Grundstücks- bzw. Immobilienerwerbs gekauft, oder handelt es sich dabei um einen sog. „Share-Deal“, bei dem Anteile eines Unternehmens erworben werden, das sich im Besitz der Immobilien befindet und bei dem die Zahlung der Grunderwerbssteuer und das bezirkliche Vorkaufsrecht umgangen wird?

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, welche Pläne die Betreiber der Markthalle Neun mit dem Erwerb der Immobilien verfolgen?

 

  1. Welche Aktivitäten hat das Bezirksamt unternommen, um den Verkauf der Immobilien zu unterbinden und sie stattdessen in Kommunaleigentum oder Eigentum eines gemeinwohlorientierten Dritten (ggf. durch die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) zu überführen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Das Grundstück Wrangelstraße 23 wurde nicht im Share Deal erworben. Ein Grundstück mit der Adresse Eisenbahnstraße 40/41 existiert nicht.

 

zu Frage 2: Dem Bezirksamt gegenüber gaben die ufer bei Verhandlung an, die Hoffläche des Grundstücks Wrangelstraße 23 nutzen zu wollen. Ein weiteres Grundstück gibt es wie gesagt nicht. Die weiteren Verwendungsabsichten sind dem Bezirk nicht bekannt. Nach Bekunden der Käufer ist die Hoffläche insbesondere für die heutige Entwicklung der Markthalle in der Zukunft von enormer Bedeutung, besonders mit Blick auf die mittelfristige Weiterentwicklung der Hallenlogistik. Dafür sah auch die Vorbesitzerin, die Berliner Großmarkt GmbH das Grundstück als lukrativ an und hatte sich deshalb eine Kaufoption gesichert, wozu ich in der Großen Anfrage im Anschluss gern noch etwas mehr berichten kann.

 

zu Frage 3: Das Bezirksamt prüft derzeit, inwieweit die Ausübung des Vorkaufsrechts zulässig wäre.

Vielen Dank.

 

Herr Vollmert: Herr Schmidt, wenn es eine Immobilie Eisenbahnstraße 40/41 nicht gibt, welche Immobilie haben denn die Markthallenbetreiber gekauft und haben sie diese dann im Share Deal gekauft? Danke.

 

zu Nachfrage 1: Ja, also meine Antwort war insofern eigentlich deutlich. Das Grundstück Wrangelstraße 23 wurde nicht im Share Deal erworben. Ich hätte jetzt auch noch dazusagen können und tue es jetzt: Es wurde normal erworben sozusagen. Zu den weiteren Komplexitäten sage ich dann noch was.

 

Herr Vollmert: Aber ich habe gerade gefragt, welche weitere Immobilie, die die Marktbetreiber gekauft haben, welche Hausnummer es hat und ob diese zweite Immobilie im Share Deal erworben wurde?

 

zu Nachfrage 2: Na ja, ich habe doch gerade noch mal vorgelesen: Das Grundsck Wrangelstraße 23 ist es, und das wurde nicht im Share Deal erworben.

 

 
 

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