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Drucksache - DS/1931-04/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, gemeinsam mit dem Senat im Rahmen der Verabschiedung der Investitionsplanung 2021- 2025 sowie der Landes- und Bezirkshaushalte 2022/2023 sicherzustellen, dass die Sanierung der Uferwand am YAAM-Grundstück sowie weitere notwendige Baumaßnahmen zur Sicherung und Betriebsfähigkeit des YAAM als Kulturstandort erfolgen können.
Begründung:
Durch die als instabil eingestufte Uferwand ist der Betrieb des gemeinnützigen Vereins und Clubs „YAAM“ (Young African Art Market) auf dem Gelände stark eingeschränkt und seine Fortführung bedroht. Das YAAM ist ein unverzichtbarer Kulturstandort in Friedrichshain, der wichtige soziokulturelle Arbeit leistet und einen Schutzraum für People of Color bietet. Derzeit sind die Nutzung des Uferstreifens und der Innenräume aufgrund der Baufälligkeit der Uferwand untersagt, so dass der Verein sein gesellschaftliches Engagement nur noch sehr eingeschränkt ausüben kann.
Die Sanierung der in Bezirksbesitz befindlichen Uferwand sowie an den Gebäuden muss daher bei der Investitionsplanung prioritär behandelt werden.
PHI 23.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, gemeinsam mit dem Senat im Rahmen der Verabschiedung der Investitionsplanung 2021- 2025 sowie der Landes- und Bezirkshaushalte 2022/2023 sicherzustellen, dass die Sanierung der Uferwand am YAAM-Grundstück sowie weitere notwendige Baumaßnahmen zur Sicherung und Betriebsfähigkeit des YAAM als Kulturstandort erfolgen können.
BVV 24.02.2021 Ergebnis der Auszählung der schriftlichen Abstimmung am 18.03.2021. (J 41, N 3, E 3)
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert das Bezirksamt auf, gemeinsam mit dem Senat im Rahmen der Verabschiedung der Investitionsplanung 2021- 2025 sowie der Landes- und Bezirkshaushalte 2022/2023 sicherzustellen, dass die Sanierung der Uferwand am YAAM-Grundstück sowie weitere notwendige Baumaßnahmen zur Sicherung und Betriebsfähigkeit des YAAM als Kulturstandort erfolgen können.
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