Drucksache - DS/1988/V  

 
 
Betreff: Pandemische Bedarfe anerkennen, FFP2-Masken für Hartz IV-Empfänger*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteherin
Verfasser:Fuchslocher, KoljaSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen/SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_FFP2 Masken für Hartz IV Empfänger_innen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen müssen mit Hartz IV-Regelsätze haushalten, die keine Mehraufwendungen für pandemische Bedarfe umfassen. Nach einem Jahr Pandemie müssen die Lebensbedingungen für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger*innen endlich verbessert werden.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Senat entsprechende Korrekturen beim Bund einzufordern. Der Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz ist dafür zu nutzen. Dabei soll gemäß den Tendenzen der allgemeinen Rechtsprechung auf einen Pandemiemehrbedarf in Höhe von mindestens 129 Euro/Monat hingewirkt werden.

 

Begründung:

r Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen ist die Pandemie eine große Herausforderung. Die Hartz IV-Regelsätze beinhalten keine Aufwendungen, die z.B. für die Beschaffung von medizinischen Masken und Desinfektionsmitteln notwendig sind. Sie leben damit unterhalb ihres Existenzminimums. Auch andere finanziellen Mehrbelastungen z.B. auf Grund höherer Stromkosten, Homeschooling oder eingeschränkte Einkaufsmöglichkeiten/Warenverfügbarkeit finden keine Berücksichtigung in ihrer Bedarfsberechnung.

Dies hat zuletzt das Sozialgerichts Karlsruhe grundsätzlich bestätigt und geurteilt. Das Jobcenter muss dem Kläger nun zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken zustellen oder als Geldleistung hierfür monatlich 129 Euro auszahlen. Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards seien er und alle Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf sozialer Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt.

Das vorliegende Urteil bestätigt eine Bedarfsunterdeckung und somit einen Handlungsbedarf. Mit dem Antrag soll der Senat und hier insbesondere der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz gegenüber dem Bund auf eine Berücksichtigung eines pandemischen Bedarfes für Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen hinwirken.

 

 

BVV 24.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen müssen mit Hartz IV-Regelsätze haushalten, die keine Mehraufwendungen für pandemische Bedarfe umfassen. Nach einem Jahr Pandemie müssen die Lebensbedingungen für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger*innen endlich verbessert werden.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Senat entsprechende Korrekturen beim Bund einzufordern. Der Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz ist dafür zu nutzen. Dabei soll gemäß den Tendenzen der allgemeinen Rechtsprechung auf einen Pandemiemehrbedarf in Höhe von mindestens 129 Euro/Monat hingewirkt werden.

 

 
 

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