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Drucksache - DS/1851/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Bereits in der Drucksache 1947/IV wurde durch Beschluss des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 06.07.2016 und durch den Beschluss der BVV am 20.07.2016 das Bezirksamt beauftragt, auf der Strecke Rigaer Straße / Weidenweg / Palisadenstraße mit Anschluss zur Mollstraße / Landsberger Allee eine Fahrradstraße auszuweisen. Der Beschluss wurde im Zuge der Entwicklung des Radverkehrsplans mit übernommen.
zu Frage 2: Die Entscheidung wurde bereits vor dem Beteiligungsprozess gefasst und als bestehende Umsetzungsplanung in das Mobilitätskonzept eingebracht.
zu Frage 3: Die Umsetzung der Fahrradstraße ist seit 2016 ein öffentlich bekannter Beschluss und somit Planungsgrundlage des Bezirksamtes. Diese Beschlusslage wurde noch einmal aktiv in den Beteiligungsprozess eingebracht um deutlich zu machen, dass das Bezirksamt hier auftragsgemäß gebunden handelt. Die Öffentlichkeit wird weiterhin über die bekannten Kanäle über Neuigkeiten im Verfahren informiert. Einladungen zu anstehenden Sitzungen werden weiterhin wie gewohnt über den Verteiler versandt und die Termine über die Internetseite bekanntgegeben. Nachdem entsprechende politische Entscheidungen getroffen wurden, wird eine Broschüre erarbeitet, in der die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens zusammengefasst werden. Diese dient als analoges Informationselement zusätzlich zu den digital veröffentlichten Informationen auf der Webseite. So sollen möglichst alle Haushalte im Gebiet erreicht werden. Die Stellungnahmen des Bezirksamtes werden veröffentlicht, sobald alle internen Abstimmungen des Bezirksamts abgeschlossen sind und entsprechende politische Entscheidungen getroffen wurden. Bei einem gemeinsamen Treffen mit den Multiplikatoren am 15. September 2020 fand ein Austausch zum Stand des Verfahrens inkl. Ausblick zu den nächsten Verfahrensschritten statt. Größere Veranstaltungen sind aufgrund der anhaltenden Corona-Situation derzeit nicht möglich. Die Multiplikatoren dienen dabei aber als eine Art verlängertes Sprachrohr, wenngleich alle Prozessbeteiligten jederzeit auf verschiedenen Kommunikationswegen zur Verfügung stehen.
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