Drucksache - DS/1693/V  

 
 
Betreff: Umgestaltung Franz-Mehring-Platz in Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.06.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Bis wann plant das Bezirksamt einen sdtebaulichen Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Umgestaltung des Franz-Mehring-Platzes mit der Grundstücksgesellschaft Franz-Mehring-Platz 1 mbH, wie vom Bezirksamt zugesagt, abzuschließen?
     
  2. Warum haben sich Vertreter*innen der Bezirksverwaltung (Stadtplanung/Grünflächen/Tiefbau) direkt an einem, auf Kosten der Grundstücksgesellschaft Franz-Mehring-Platz 1 mbH durchgeführten, landschaftsplanerischen Wettbewerb zur Umgestaltung des Franz-Mehring-Platzes beteiligt, das Bezirksamt aber nie wie zugesagt den, für die Realisierung der Umgestaltung erforderlichen, städtebaulichen Kooperationsvertrag zum Abschluss gebracht?
     
  3. Wie gedenkt das Bezirksamt zügig zu einer im Interesse des Bezirks und der Grundstücksgesellschaft Franz-Mehring-Platz 1 mbH liegenden sowie dem Stand der bisherigen Zusammenarbeit angemessenen Lösung der ungeklärten Fragen zu gelangen?

 

 

Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Die Aufgabe zur Aus- und Vorformulierung des städtebaulichen Kooperationsvertrages wurde mit dem heutigen Datum einem externen Dienstleister übergeben. Somit ist der Vorgang in der weiteren Bearbeitung und ein Vertragsabschluss wird kurzfristig angestrebt.

 

zu Frage 2: Eine Beteiligung erfolgt auf Grundlage, dass das Bezirksamt Flächeneigentümer von Teilen des Planungsgebietes ist.

 

zu Frage 3: Auf der fachlichen Ebene erfolgen in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen mit der Grundstücksgesellschaft und dem durch diese beauftragten Planungsbüro. Dies dient als Grundlage zur Einreichung einer genehmigungsfähigen Bauplanungsunterlage bei der zuständigen Fachstelle des Senats, um eine mittelfristige Umsetzung zu gewährleisten. Zur Schließung des städtebaulichen Kooperationsvertrags wurde gemäß Punkt 1 ein externer Dienstleister beauftragt. Auch hier wird ein kurzfristiges Treffen angestrebt. Die aufgezählten Punkte sollten somit zu einer Verbesserung der gemeinsamen Arbeit beitragen.

So. Ich weiß, dass das eine Weile gelegen hat. Wir haben Rücksprache gehabt am Montag auch dazu, ohne Deine Anfrage zu wissen, und es geht jetzt in großen Schritten voran und die Verwaltung ist sehr optimistisch, weil sie auch in den Gesprächen positive …, also gute Gespräche geführt hat, dass das jetzt sehr, sehr schnell geht. Dankeschön.

 

 
 

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