Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bürgerbeteiligungsvernetzungsstelle (E11) im Rahmen des AKS aus Kapitel 4200, Titel 42801, soll an das Ordnungsamt abgegeben werden und als E9-Stelle im Allgemeinen Ordnungsdienst (Kapitel 3400, Titel 42801) den Ordnungsdienst verstärken. Die Differenz zwischen der ehemaligen E11-Stelle und der neu zu schaffenden E9-Stelle soll im Kapitel 3400, Titel 52501 (Aus- und Fortbildung) verwendet werden.
Begründung:
Die AKS ist keine neutrale Einrichtung, sondern verfolgt ausschließlich die Politik des Stadtrats. Sie fördert in den Augen der Antragssteller keine grundsätzliche Bürgerbeteiligung, sondern tut dies nur ausgewählt und in festen Strukturen. Solang der politische Einfluss auf die Bürgerbeteiligung von oben nicht glaubhaft verneint werden kann, wollen wir die dafür notwendigen Steuermittel anderweitig für die Allgemeinheit zielführender verwenden. Die öffentliche Ordnung ist ein großes Thema im Bezirk, treibt viele Bürgerinnen und Bürger um und ist momentan in vielen Ecken des Bezirks nicht vollständig gewährleistet. Hier muss die Personaldecke dringend weiter verstärkt werden.
PHI 05.09.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 09.09.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.