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Drucksache - DS/1368/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert unverzüglich und bis auf weiteres kein Vorkaufsrecht zugunsten der Genossenschaft "Diese eG" auszuüben. 2. Erst wenn die BVV dies beschliesst, darf das Bezirksamt wieder Vorkaufsrechte zugunsten der Genossenschaft "Diese eG" ausüben.
Begründung: Aufgrund von Presserecherchen ist bekannt geworden, dass die von Bezirksstadtrat Florian Schmidt beim Vorkausrecht bevorzugte Genossenschaft "diese eG" ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Verkäufern möglicherweise nicht erfüllen kann. Es entehen dadurch finanzielle Risiken in Millionenhöhe. Um möglichen weiteren Schaden abzuwenden, ist es erforderlich weitere Vorkausrechte zugunsten der Genossenschaft "Diese eG" unverzüglich einzustellen
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen und Rechnungsprüfung (federführend) in gemeinsamer Sitzung.
Wortprotokoll siehe DS/1384/V
PHI_StadtBW 15.01.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 10.02.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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