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Drucksache - DS/1354/V
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Regelungen zum Ausschank sowie zu Anreizen zum Aufenthalt auf dem Gelände des Holzmarktes auszusetzen und bis 31 . Oktober 2019 auf den zuvor geltenden rechtlichen Stand zurückzukehren. Insbesondere die im Städtebaulichen Vertrag zugesicherte öffentliche Erreichbarkeit des Ufers der Spree ist seitens des Bezirksamtes nicht zu Behindern. Die BW erwartet eine Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes zu den Hintergründen der Einzelfallentscheidung Holzmarktgelände bis zur BW im August.
Begründung: Das Bezirksamt konnte im Rahmen der Beantwortung der Einwohnerinnenanfrage nicht plausibel darlegen, weshalb diese einseitig benachteiligende Regelung getroffen wurde. Deshalb will die BW darüber ins Gespräch kommen.
BVV 25.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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