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Drucksache - DS/1349/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt.
Es ist eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings und mithin fast im gesamten Bezirksgebiet geplant, infolgedessen auch im Bereich der Körtestraße und den umliegenden Straßen. Südlich des Straßenzugs Gneisenaustraße existiert seit Anfang 2019 bereits eine Parkraumbewirtschaftung (Zone 61 - Bergmannkiez). Erfahrungsgemäß machen sich an den Rändern der eingerichteten Parkzonen Verdrängungseffekte bemerkbar, so auch hier. Vor einigen Wochen gingen daher Beschwerden mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner darüber ein, dass etwa Verkehrsteilnehmer/innen, die einen kostenlosen Parkplatz suchen, in die Körtestraße und andere Straßen nördlich der Gneisenaustraße ausweichen, dass in der Folge Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßen kaum noch Parkplätze für ihre eigenen Fahrzeuge finden und dass es zusätzlich auch durch Baustellen etc. zu Engpässen kommt. Auch wurde kritisiert, dass Kontrollkräfte zur Ahndung gehäuft auftretender Verstöße im ruhenden Verkehr im Bereich Körtestraße kaum als präsent wahrgenommen werden, während in der angrenzenden Parkzone intensive Kontrollen stattfinden.
Dazu ist anzumerken, dass der Allgemeine Ordnungsdienst unseres Ordnungsamtes täglich im gesamten Bezirk unterwegs ist, um u.a. auch Verstöße im ruhenden Verkehr zu ahnden. Dazu zählen auch rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge, zugeparkte Einfahrten und Feuerwehrzufahrten u.ä. Darüber hinaus ist er aber auch für Nachbarschaftslärm, Störungen in Parks, Müllablagerungen, die Ahndung von Verstößen gegen das Hundegesetz, die Schulwegsicherung und vieles mehr zuständig.
Demgegenüber sind die Parkraumüberwachungskräfte (erkennbar an einem entsprechenden Aufdruck auf ihrer Uniform) ausschließlich für die Kontrolle in den Parkraumbewirtschaftungszonen zuständig und nicht befugt, Verstöße außerhalb dieser Zonen aufzunehmen. Die Zahl der Parkraumkontrollkräfte ist - bezogen auf die Größe ihrer Einsatzgebiete - um einiges höher als die der Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Ordnungsdienstes, da die Finanzierung über einen Wirtschaftsplan mit unmittelbarer Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen erfolgt.
2. Wenn ja, wann soll die Parkraumbewirtschaftungszone eingeführt werden?
Die Einführung weiterer Parkzonen ist schon aus logistischen Gründen nicht zeitgleich an allen Stellen möglich. Der Einrichtung einer Parkzone ist jeweils auch eine gutachterliche professionelle Betrachtung vorgeschaltet, mit der rechtliche Voraussetzungen wie ein erheblicher Parkdruck und eine Frequentierung unterschiedlicher Nutzergruppen gerichtsfest belegt werden muss. Parkscheinautomaten müssen angeschafft und aufgestellt werden und auch die Beschilderung muss angeordnet werden. Schließlich muss Personal ausgewählt und geschult werden. In unserem Bezirk wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich ämterübergreifend mit der effektiven Einrichtung von neuen Parkraumbewirtschaftungszonen beschäftigt und die langen Planungsvorläufe auf ein Minimum begrenzen soll. Es wurden konkret Gutachten sowohl für die noch nicht bewirtschafteten Gebiete von Kreuzberg als auch von Friedrichshain vergeben. Mit der Vorlage eines Gutachtens für Kreuzberg wird Ende 2019/Anfang 2020 gerechnet. Dann können die weiteren Verfahrensschritte erfolgen. Derzeit wird damit gerechnet, dass in Kreuzberg ggf. Anfang 2021 weitere Parkzonen in Betrieb gehen können. Sinnvoll könnte sein, diese an die Grenzen der derzeitigen Bewirtschaftungszonen Bergmannkiez/Viktoriakiez und an die Bezirksgrenze zum Nachbarbezirk Mitte anzuschließen, da hier die Verdrängungseffekte am stärksten zu spüren sind und die Beschwerdelage entsprechend groß ist. Den Ergebnissen der Gutachten und der Arbeitsgruppe kann jedoch hier nicht vorgegriffen werden.
Das Instrument der Einführung von Einbahnstraßen bringt in puncto Verkehrssicherheit nicht immer eindeutige Verbesserungen mit sich und muss daher in seinen verkehrlichen Auswirkungen und ggf. notwendigen Begleitmaßnahmen eingehend untersucht werden. Auszuschließen ist, dass mit der Unterbindung des Begegnungsverkehrs eine Beschleunigung des Autoverkehrs in Fahrtrichtung erfolgt. Eine entsprechende Untersuchung für die Körtestraße und umliegende Straßen ist bisher nicht in Auftrag gegeben worden.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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