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Drucksache - DS/1328/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Kann der Bauherr unserem weitergehenden Vorschlag zustimmen, der vorsieht, dass wir Baum- Fällung und Beeinträchtigungen in Kauf nehmen und er im Ausgleich das geplante Flachdach sowie die bestehenden Bitum - Flachdächer extensiv begrünt?
Hinweis/Erläuterung Wir begrüßen ausdrücklich die Modernisierung der Sporthalle, sehen jedoch als Eigentümer des Nachbargrundstücks in der Planung zur Erweiterung eine Beeinträchtigung hinsichtlich Belüftung, Belichtung und Besonnung. Dieser Planung können wir somit in der aktuellen Form nicht zustimmen. Ein ausführliche Stellungnahme liegt der Bauaufsicht vor. Als möglichen Kompromiss und als gewissen ökologischen Ausgleich zur BaumFällung haben wir angeregt, das Flachdach des Erweiterungsbaus sowie die vorhandenen Bitum- Flachdächer extensiv zu begrünen. In der Antwort auf die Anfrage DS/12811V signalisiert der Bauherr erfreulicherweise, dass das Dach des neuen Anbaus begrünt wird.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Kann der Bauherr unserem weitergehenden Vorschlag zustimmen, der vorsieht, dass wir Baum-Fällung und Beeinträchtigungen in Kauf nehmen und er im Ausgleich das geplante Flachdach sowie die bestehenden Bitum - Flachdächer extensiv begrünt?
Aufgrund von Abstandflächen ist eine nachbarschaftliche Vereinbarung notwendig. Diese hat der Nachbar in Aussicht gestellt, wenn alle bitumengedeckte Flachdächer begrünt werden, d.h. das Dach des Bestandgebäudes wie auch des neu hinzukommenden Anbaus (siehe Plan). Wir haben dies von den Planern prüfen lassen. Eine Begrünung ist möglich, allerdings nur auf dem Anbau. Das Bestandsgebäude kann aus statischen und vor allem brandschutztechnischen Gründen nicht begrünt werden. Der Nachbar hat über dem bestehenden Anbau nachträglich Fenster einbauen lassen, diese verhindern ein Gründach. Die Genehmigung für den nachträglichen Einbau der Fenster hat der Nachbar nicht erbracht.
Um den Projektfortschritt nicht zu gefährden, suchen wir eine schnelle, einvernehmliche Lösung, die durch diese nachbarschaftliche Vereinbarung erbracht werden kann. Wir setzen diese nachbarschaftliche Vereinbarung aktuell auf. Davon unabhängig kann der Planungsstand dem Nachbar vorgestellt werden. Der Kompromiss könnte darin liegen, dass er das Gründach beim Anbau bekommt (nur dort!). Eine komplette Begrünung ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich. Für die im Rahmen der Sporthallensanierung und -erweiterung notwendigen Baumfällungen werden als Ausgleich und gemäß Auflage aus dem Fällbescheid vom Umwelt- und Naturschutzamt auf dem benachbarten Schulgelände der Jens-Nydahl-Grundschule in der Kohlfurter Straße 20 im Anschluss an die Baumaßnahme drei neue großkronige Bäume gepflanzt. Ausführung voraussichtlich in 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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