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Drucksache - DS/1325/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Umwelt- und Naturschutzamt liegen aktuell keine Lärmbeschwerden vor.
Die letzte hier bekannte Beschwerde über Lärmbelästigungen durch die Dersim Kulturgemeinde Berlin, Waterloo-Ufer 5 -7, 10961 Berlin ging am 18.01.2009 ein. Damals fand am 16.02.2009 ein gemeinsames Gespräch mit Vertreter*innen des Vereins statt, in dem u.a. die Rechtslage bezüglich der lärmrechtlichen Vorschriften erläutert wurde.
Darüber hinaus wurde von 2007 bis 2012 jährlich jeweils eine beantragte Veranstaltung durch uns genehmigt. Zu diesen Veranstaltungen sind damals keine Beschwerden eingegangen.
Zuarbeit aus der Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport:
Fr. Boé hat am 14.01.2019 (erster Tag der Kampagne "Topf Secret") einen Antrag über die Plattform „fragdenstaat“ bzgl. des Betriebs Café MadaMe, Mehringplatz 10 in 10969 Berlin gestellt.
Der Antrag wurde aufgrund von Unvollständigkeit nicht weiter bearbeitet, da Fr. Boé an Stelle ihrer Privatanschrift die Adresse des LA BELLE ALLIANCE e.V. am Mehringplatz 21, 10969 Berlin angegeben hat. Die Anschrift des Antragstellers soll nach § 4 (1) Satz 1 Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) jedoch im Antrag enthalten sein. Eine Erklärung in welchem Verhältnis die Antragsstellerin zu dem Verein steht, erfolgte in dem Zusammenhang nicht. Daher geht aus dem Antrag nicht hervor, ob sie diesen als Privatperson oder als vertretungsberechtigtes Organ des Vereins gestellt hat (hier nach BGB der Vereinsvorstand).
Diese Angabe ist auch deswegen notwendig, da die Bearbeitung grundsätzlich nach §7 (1) Satz 1 VIG gebührenpflichtig ist.
Durch das Versäumnis der Angabe einer Privatanschrift würde zudem das Recht des/der betroffenen Betriebsinhabers/in auf Herausgabe dieser Daten nach § 5 (2) VIG eingeschränkt werden. Für die Ermittlung der Privatanschrift von Antragstellern nach VIG durch eine Abfrage fehlt die Ermächtigungsgrundlage.
Diese Vorgehensweise betrifft momentan insgesamt zwölf Anträge verschiedener Personen.
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management:
Die Beschaffung von Mitteln für diese neu angeregte Maßnahme sowie die Planung und Vorbereitung der Ausführung der Baumaßnahme hat einige Zeit in Anspruch genommen. Die personelle Situation im Bezirksamt ist Ihnen als häufiger Besucherin der BVV sicherlich bekannt. Es wurden verschiedene Lösungen auf Machbarkeit und bestes Ergebnis geprüft.
Mittlerweile ist der Auftrag für den Einbau eines Sonnenschutzes (einer Pergola) für einen Teilbereich des Spielplatzes im Besselpark am 13.03.2019 durch den Fachbereich Grünflächen des Bezirksamtes beauftragt worden und die Maßnahme wird kurzfristig umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Herrmann Bezirksstadträtin
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