Drucksache - DS/1311/V  

 
 
Betreff: Erhaltungsgebiet RAW - Kein Abriss der Halle 18 am Biergarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die PARTEIVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
11.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) vertagt   
04.12.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Erhaltungsgebiet RAW-kein Abriss der Halle 18  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt den Bebauungsplan für das Grundstück Revaler Straße 99 (RAW) dahingehend zu gestalten, dass es kein Baufeld für einen Neubau an der Stelle der Halle 18 am Biergarten des Kletterturms gibt. Die Halle 18 soll instandgesetzt werden und als Teil des Soziokulturellen-L genutzt werden.

 

Begründung

Im Ergebnis des Dialogverfahrens wurde den Wünschen des Eigentümers Kurth-Immobilien entsprochen, die Hallen 18 abreißen und mit einem großen Neubau ersetzen zu dürfen. Gegen eine derartige Bebauung gab es im Dialogverfahren Kritik, die aber in das Verfahrensergebnis nicht eingeflossen ist.

 

Der Abriss der Halle 18 am Biergarten zugunsten eines Anbaus an die Radsatzdreherei, der hoch in den Biergarten hineinragt, schadet dem Ensemble und beeinträchtigt die Freiflächennutzung durch Verschattung und räumliche Einengung.

 

Die Giebelseite der Radsatzdreherei hat eine denkmalwürdige räumliche Wirkung und soll sichtbar bleiben. Die Halle 18 ist ein Bestandteil des erhaltenswerten Ensembles rund um den Kletterturm und nicht so ruinös, als dass sie nicht instandgesetzt werden nnte.

 

Eine Beschränkung der baulichen Nutzung auf ein ensembleverträgliches Maß ist wirtschaftlich zumutbar. Es ist bekannt, dass das etwa 51.500 m² große Grundstück 2015 zu einem Preis von 25 Mio. Euro gekauft wurde, das sind nur knapp 500 Euro/m². Auf den Grundstücksanteil an den Baukosten bezogen ist die geplante Baudichte von GFZ 2,9 - auch unter Ausschluss des SKL aus der Verwertung - wirtschaftlich nicht notwendig und absolut unverträglich mit dem Ensemble des RAW. 

 

 

BVV 05.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 04.12.2019

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

 
 

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