Drucksache - DS/1287/V  

 
 
Betreff: Wie geht es weiter mit dem vorgekauften Haus in der Cuvrystraße?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde die mit dem ursprünglichen Käufer nachträglich verhandelte Abwendungsvereinbarung kurzfristig doch nicht unterschrieben?
     
  2. Bis zu welchem Datum rechnet der Bezirk mit einer finalen Klärung der Eigentumsverhältnisse?
     
  3. lt das Bezirksamt den Zustand der einzelnen Wohnungen im betreffenden Haus für bewohnbar und sozial zumutbar?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt lehnt grundsätzlich den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen nach Ablauf der zweimonatigen Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts ab. Es besteht die Gefahr, dass andernfalls Grundstückskäufer*innen regelmäßig darauf warten, dass die bezirkliche Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechtes abläuft, um erst dann eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben. Unter diesen Umständen wäre die Ausübung des Vorkaufsrechtes mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

 

zu Frage 2: Eine finale Klärung erfolgt erst mit Rechtskraft eines Urteils in der Sache, wenn also keine der Parteien die nächsthöhere Instanz anruft oder der Instanzenweg ausgeschöpft ist. Mit Beschluss vom 19.12.2018 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Ruhen des Verfahrens angeordnet, bis in einem ähnlichen Verfahren entschieden wurde. In jenem Verfahren, es handelt sich um die Heimstraße 17, in jenem Verfahren wurde für die mündliche Verhandlung der 12. September 2019 als möglicher Termin genannt. Die mündliche Verhandlung vor dem OVG wird daher vermutlich im 4. Quartal 2019 stattfinden.

Wie bereits beschrieben, steht es voraussichtlich beiden Parteien frei, gegen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen. Das wird der Bezirk dann auch in jedem Fall tun.

 

zu Frage 3: Dem Bezirksamt liegen keine Informationen über unzumutbare Wohnverhältnisse im betreffenden Haus vor. Vielmehr sind wir der Auffassung, und auch da stehen wir im Diskurs, dass es die Menschen im Haus begrüßen, dass wir hier eine ganz klare Haltung haben.

 

Frau Heihsel: Ja, wenn Sie nachträgliche Abwendungsvereinbarungen ablehnen, wieso wurden dann überhaupt darüber noch Verhandlungen geführt? Also mir wurde zugetragen, dass darüber Verhandlungen geführt wurden nachträglich.

 

zu Nachfrage 1: Das ist eine interessante Sache, weil wahrscheinlich wurde Ihnen das von dem Käuferanwalt oder von Personen, die eben auf deren …, in deren Interesse handeln, das kommuniziert. Tatsächlich hat der Käufer uns verschiedene Angebote gemacht, aber ich habe stets die Haltung an den Tag gelegt, wie ich es hier gerade erklärt habe.

 

Frau Heihsel: Und dann noch mal eine letzte Nachfrage: Die Wohnungen verfügen ja über Ofenheizungen, in denen Kohle verbrannt wird. Der Bezirk wünscht aber auch keine umlagefähige Modernisierung der Heizungsanlage und dann ist die Frage, wie kann man damit dann die Pläne der Luftreinhaltung und der CO2-freien Stadt fördern?

 

zu Nachfrage 2: Ich glaube, da haben Sie auch was missverstanden wie schon bei dem vorigen Thema, denn wir verfolgen hier ja die Ziele des Milieuschutzes und eine Modernisierung auf den zeitgemäßen Wohnstandard ist zulässig und auch gewünscht.

Tatsächlich ist aber das Problem gerade bei diesem Haus, dass durch diese alten Anlagen dort, wenn man es umlegen würde, auch nachdem es jetzt auf 8% die Modernisierungsumlage gesenkt wurde, eben eine erhebliche Mietbelastung für die Leute bedeuten würde.

Die Wohnungsbaugesellschaften hingegen, die landeseigenen, haben da eine andere Praxis. Bei denen ist es so, dass sie die Menschen prinzipiell schützen vor Entmietung und deshalb sind wir der Ansicht, dass es besser ist, wenn hier das Vorkaufsrecht ausgeübt wird und gerade nicht ein Akteur, der auch nachweislich Eigentumswohnungen vermarktet hier - das kommt noch hinzu -, also das ist ja jemand, der bekannt ist in der Stadt, an vielen verschiedenen Stellen auch Häuser übernommen hat, wo rüde Entmietungen stattgefunden haben, dass der dann mit so einem, ich sage mal sensiblen Haus wirtschaften kann.

 

 
 

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