Drucksache - DS/1281/V  

 
 
Betreff: Sanierung bzw. Erweiterungsbau am Fraenkelufer 18, der Jens-Nydahl-Grundschule und Gustav-Meyer-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erweiterungen bzw. Anbauten sind an der Sporthalle Fraenkelufer 18 geplant, für die ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt wurde?

 

  1. In wie weit ist das benachbarte Wohnhaus davon betroffen?

 

  1. In welchem Umfang ist eine Dachbegrünung möglich wenn es einen Anbau geben sollte?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

Da für die Umsetzung der Sanierungen und Erweiterungen von Schul- und Sportgebäuden der Hochbauservice in der Abteilung Bauen, Planen und Facility Management zuständig ist, haben wir diesen Bereich um eine Zuarbeit gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 

 

  1. Welche Erweiterungen bzw. Anbauten sind an der Sporthalle Fraenkelufer 18 geplant, für die ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt wurde?

 

Die denkmalgeschützte Sporthalle der Gustav-Meyer-Schule soll saniert und durch einen Anbau erweitert werden. Das bestehende Gebäude und der Anbau sind eingeschossig. Ein Antrag auf Baugenehmigung wurde gestellt. Die Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ist erfolgt.

 

  1. In wie weit ist das benachbarte Wohnhaus davon betroffen?

 

Sowohl die bestehende Sporthalle als auch der Anbau befinden sich an der Grundstücksgrenze. Deshalb ist für diese Maßnahme eine Zustimmung des Grundstückseigentümers des Nachbargrundstückes einzuholen. Die Verhandlung wird von Seiten des Bezirksamtes durch das Schul- und Sportamt in Zusammenarbeit mit dem für Grundstücksangelegenheiten zuständigen Fachbereich der SE Facility Management übernommen.

 

  1. In welchem Umfang ist eine Dachbegrünung möglich wenn es einen Anbau geben sollte?

 

Der Eigentümer des benachbarten Grundstücks fordert für seine Zustimmung, dass der Anbau eine Dachbegrünung erhält. Im Falle der nachbarschaftsrechtlichen Zustimmung kann auf dem Anbau eine Dachbegrünung realisiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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